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Welche Maßnahmen im Einzelfall auf einer onkologischen Station erforderlich sind, muss vom Arbeitgeber mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden.Die TRGS 525 "Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung" gilt ergänzend zur TRGS 526 „Labora ...
Stand: 05.02.2021
Dialog: 18045
Gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben, oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42816
Gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben, oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ...
Stand: 14.04.2021
Dialog: 42523
sind daher die Maßnahmen nach § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A und 1B" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einschließlich der allgemeinen (§ 8 "Allgemeine Schutzmaßnahmen") und zusätzlichen (§ 9 "Zusätzliche Schutzmaßnahmen") Schutzmaßnahmen zu treffen. Dem Minimierungsgebot nach § 7 "Grundpflichten" Absatz ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 6737
Tätigkeiten mit Quecksilber fallen unter den Regelungsbereich der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Der Arbeitgeber ist verpflichtet die relevanten Tätigkeiten zu beurteilen. Hierbei hat er, sofern er nicht selbst fachkundig ist, sich von einer fachkundigen Person beraten zu lassen. Die Gefährdungsbeurteilung muss die Tätigkeiten, Gefahren und die sich daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen ...
Stand: 17.06.2021
Dialog: 3283
Zur Beantwortung Ihrer Anfragen ist der § 7 "Grundpflichten" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) relevant. Hier steht u.a."(8) Der Arbeitgeber stellt sicher, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. Er hat die Einhaltung durch Arbeitsplatzmessungen oder durch andere geeignete Methoden zur Ermittlung der Exposition zu überprüfen..."D. h. es besteht keine pauschale gesetzliche ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 42205
) oder Industriestaubsaugern der Klasse M sind anzuwenden. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind konkrete Reinigungsintervalle festzulegen"Dieses ist in die gemäß § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geforderten Gefährdungsbeurteilung (siehe auch TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen") einzubeziehen.Hinweis:Auf die DGUV Information 209 ...
Stand: 08.05.2024
Dialog: 15879
Gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und den konkretisierenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 611 "Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können" und die TRGS 552 "Krebserzeugende N-Nitrosamine der Kat 1A und 1B" bestehen bei dem Einsatz von Kühlschmierstoffen ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 14092
Eine konkrete Vorschrift für ein Verbot des Kaugummikauens findet sich nicht in den Vorschriften, jedoch hat der Arbeitgeber nach § 8 Absatz 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gemäß den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 sicherzustellen, dass die Beschäftigten in Arbeitsbereichen, in denen sie Gefahrstoffen ausgesetzt sein können, keine Nahrungs- oder Genussmittel zu sich nehmen ...
Stand: 01.06.2021
Dialog: 43086
Auch bei Gefahrstoffen ohne AGW gilt das allgemeine Minimierungsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Das bedeutet, der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, um die Exposition der Beschäftigten gegenüber diesen Stoffen so gering wie möglich zu halten.Da kein Grenzwert existiert, dessen Einhaltung überwacht werden könnte, obliegt es dem Arbeitgeber, in seiner Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 20528
möchten wir hinweisen. Die genaue Lage der Notdusche ist vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG bzw. § 6 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV abhängig. ...
Stand: 04.07.2024
Dialog: 43966
In Arbeitsbereichen, in denen die Gefahr einer Kontamination durch Gefahrstoffe oder biologische Arbeitsstoffe besteht, dürfen keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich genommen werden. Der Arbeitgeber hat hierfür vor Aufnahme der Tätigkeiten geeignete Bereiche einzurichten [§ 8 "Allgemeine Schutzmaßnahmen" Absatz 3 der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV), § 9 "Allgemeine Schutzmaßnahmen" Absatz 3 ...
Stand: 25.09.2020
Dialog: 12453
Grundsätzlich sind nach § 10 Abs.3 Nr.2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen Gefahrenbereiche abzugrenzen, in denen Beschäftigte Gefahrstoffen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können und es sind Warn- und Sicherheitszeichen anzubringen, einschließlich der Verbotszeichen (aufgeführt in Anhang 1 ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 42770
Grundsätzlich müssen beim Umgang mit Gefahrstoffen die möglichen Gefährdungen und die zu treffenden Schutzmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ermittelt und festgelegt werden. Nach § 6 der Gefahrstoffverordnung i.V.m. Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) muss ...
Stand: 06.01.2023
Dialog: 11152
Die Angaben zur Handhabung und Lagerung sowie Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen gemäß dem aktuellen Sicherheitsdatenblatt der Farbe des Herstellers sind zu beachten.Die Anforderungen ergeben sich u. a. aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), wie z. B. die TRGS der Reihe 400, TRGS 500, TRGS 600 und TRGS ...
Stand: 15.11.2024
Dialog: 44037
durchgeführt werden.Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zusätzlich zu beachten. Hier zählt es zu den Allgemeinen Schutzmaßnahmen Hygiene der Nummer 6.4 Absatz 7 der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen", dass der Arbeitgeber gemäß Gefährdungsbeurteilung getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Arbeits- oder Schutzkleidung einerseits und die Straßenkleidung ...
Stand: 08.09.2021
Dialog: 42969
Das Vorgehen Ihres Arbeitgebers entspricht nicht den Vorgaben des Gefahrstoffrechts.Grundsätzlich darf der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durchgeführt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 ergriffen worden sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV ...
Stand: 09.07.2020
Dialog: 42226
eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu erstellen. Ein spezieller Teil davon ist die Auseinandersetzung mit freiwerdenden Gefahrstoffen i.S. des § 7 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) unter Berücksichtigung der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 402 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition“. Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit ...
Stand: 29.07.2024
Dialog: 25658
herkömmlicher Kraftstoff bis zu 5 Vol.- % Benzol enthält.Gefährdungen für den Anwender bestehen durch das Einatmen und durch den Hautkontakt. Beispiele hierfür sind: Betanken sowie Reinigungs- oder Reparaturarbeiten. Beim Arbeiten mit Maschinen können Gefährdungen durch Abgase oder durch die darin enthaltenen unverbrannten Kraftstoffreste entstehen.Nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist vor Aufnahme ...
Stand: 19.03.2022
Dialog: 10669
Gemäß § 9 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Arbeits- oder Schutzkleidung einerseits und die Straßenkleidung andererseits zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeber hat die durch Gefahrstoffe verunreinigte Arbeitskleidung zu reinigen.Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Epoxidharzen können dem Praxisleitfaden für den Umgang ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 12713