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Muss sich über jedem Ausgang eines Labors eine Notdusche befinden?
KomNet Dialog 43966
Stand: 04.07.2024
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen > Technische Schutzmaßnahmen (5.)
Frage:
Wir haben ein Labor mit zwei Ausgängen. Muss sich über jedem Ausgang eine Notdusche befinden?
Antwort:
Das sofortige Spülen mit reichlich Wasser ist die bevorzugte Maßnahme bei Kontamination mit Gefahrstoffen. Durch diese Methode wird nicht nur eine mechanische Reinigung erreicht, sondern auch eine rasche Ableitung von Reaktions- und Verdünnungswärme bewirkt.
In Laboratorien müssen mit Wasser – möglichst von Trinkwasserqualität – gespeiste Körpernotduschen am Ausgang installiert sein. Sie sollen alle Körperzonen sofort mit ausreichenden Wassermengen überfluten können. Hierfür sind mindestens 30 l Wasser pro Minute erforderlich, siehe TRGS 526 Laboratorien Abschnitt 6.6, Notduschen.
Von jedem Ort des Labors sollte eine Körpernotdusche innerhalb von höchstens 5 Sekunden zu erreichen sein.
Auf die Ausführungen der DGUV Information 213-850 "Sichere Arbeiten in Laboratorien" unter dem Punkt 6.6 möchten wir hinweisen.
Die genaue Lage der Notdusche ist vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG bzw. § 6 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV abhängig.