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Ist es zulässig, dass im Bereich der Galvanik Speisen und Getränke zu sich genommen werden?

KomNet Dialog 12453

Stand: 25.09.2020

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen > Allgemeine Schutzmaßnahmen (5.)

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Frage:

Hallo liebes KomNet-Team, ist es eigentlich zulässig, dass im Bereich der Galvanik Speisen und Getränke zu sich genommen werden? Vielen Dank!

Antwort:

In Arbeitsbereichen, in denen die Gefahr einer Kontamination durch Gefahrstoffe oder biologische Arbeitsstoffe besteht, dürfen keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich genommen werden. Der Arbeitgeber hat hierfür vor Aufnahme der Tätigkeiten geeignete Bereiche einzurichten [§ 8 "Allgemeine Schutzmaßnahmen" Absatz 3 der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV), § 9 "Allgemeine Schutzmaßnahmen" Absatz 3 Nummer 7 der Biostoffverordnung (BioStoffV)].


Das bedeutet, dass im Bereich einer Galvanik, in der in der Regel mit Gefahrstoffen umgegangen wird, Speisen und Getränke nicht zu sich genommen werden dürfen.


Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert zudem, dass bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist.


Auf die Hilfestellungen zur Anfragenthematik in der DGUV Information 209-009 "Galvanisieren" weisen wir hin. 


In die seitens des Arbeitgebers durchzuführende Gefährdungsbeurteilung sind die v. g. Vorschriften und Informationen einzubeziehen und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes, wie auch die Unterweisung der Beschäftigten, auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu treffen.