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Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind daher die Maßnahmen des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" (einschließlich der Maßnahmen nach den §§ 8 und 9) der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) zu treffen (Ausnahmen siehe § 6 ...
Stand: 26.03.2019
Dialog: 3725
Rechtliche Grundlagen: In der TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs.2 Nr. 3 Gefahrstoffverordnung" (GefStoffV) sind im Verzeichnis unter Ziffer 2 Dieselmotoremissionen (DME) aufgeführt. D. h. DME sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind neben den Maßnahmen nach §8 und §9 der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 17039
In der TRGS 554 "Dieselmotoremissionen" werden unter der Anhang 1 Nummer 6 Erläuterungen zu den Anforderungen an Abstellbereiche von dieselbetriebenen Maschinen und Fahrzeugen gegeben:"...(2) In ganz oder teilweise geschlossenen Abstellbereichen sind insbesondere die beim Starten und Ausfahren entstehenden Abgase von Dieselmotoren so abzuführen, dass keine Personen durch sie gefährdet ...
Stand: 26.03.2019
Dialog: 11674
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind grundsätzlich Maßnahmen entsprechend der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) zu treffen (§ 10 Gefahrstoffverordnung). Dem Minimierungsgebot (§ 7 Abs. 4 GefStoffV) entsprechend, sind die Gefährdungen der Beschäftigten durch DME so gering wie möglich zu halten.Nach § 9 Abs. 2 ...
Stand: 26.03.2023
Dialog: 14236
Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (hier Chrom-VI-Verbindungen) sind neben den §§ 8 und 9 auch die folgenden ergänzenden Schutzmaßnahmen nach § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Gefahrstoffverordnung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durchzuführen (Auszug): -Einhaltung ...
Stand: 28.02.2013
Dialog: 3470
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind daher die Maßnahmen des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" (einschließlich der Maßnahmen nach den §§ 8 und 9) der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) zu treffen (Ausnahmen siehe § 6 ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 4970
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind daher die Maßnahmen des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" (einschließlich der Maßnahmen nach den §§ 8 und 9) der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu treffen (Ausnahmen siehe § 6 ...
Stand: 08.09.2022
Dialog: 43704
ist.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) ist zu klären, welche Schutzmaßnahmen zu treffen sind. Hierbei steht eine Substitutionsprüfung im Vordergrund. Falls es keine weniger gefährliche Alternative zu dem verwendeten Gefahrstoff gibt, sind die Gefährdungen, die sich aus den Tätigkeiten mit dem Gefahrstoff ergeben zu ermitteln. Dermale, inhalative und physikalisch ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 6620
Bearbeitung (z. B. Überschmirgeln von Hand mit Schleifpapier, Kantenfasen mit Feile, Aufnieten neuer Beläge) von Belägen• Entfernen von Abriebstaub aus Trommelbremsen oder von Scheibenbremsträgern, auch wenn Bremsbeläge nur ausgewechselt werdenEin sicheres Erfassen und Absaugen des Staubs verlangt, dass Maschinen zur Bearbeitung von Bremsbelägen (Abdreh- oder Schleifgeräte) nur in Verbindung mit geeigneten ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 42463
Gefahrstoffe (EMKG). In diese Beurteilung können die Stoffeigenschaften Ihres Kunststoffes und Ihre Prozessparameter und Umgebungsbedingungen vor Ort einfließen. Mit Hilfe (ggf. vorhander) Sicherheitsdatenblätter [erste Informationsbeschaffung ist alternativ mit Hilfe der GESTIS-Stoffdatenbank möglich) muss zunächst ermittelt werden, ob es sich um Gefahrstoffe handelt und welche Eigenschaften die beim ...
Stand: 19.07.2021
Dialog: 19270
Beim Holzstaub wird aufgrund der Partikelgröße zwischen einatembarem, thorakalem und alveolengängigem Staub unterschieden. Der größte Anteil entfällt dabei auf den einatembaren Staub, der in Mund und Nase verbleibt. Die beiden anderen Bestandteile gelangen bis in die unteren Atemwege. Somit sind auch Staubpartikel von weniger als 10 µm vorhanden. Die Anteile und Mengen der Partikelgrößen sind abhä ...
Stand: 04.08.2018
Dialog: 3261
müssen die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Dabei sind § 8 Grundpflichten und § 9 Allgemeine Schutzmaßnahmen der BioStoffV zu beachten (Maßnahmenrangfolge, ...). Weitere detaillierte Unterstützung liefert das Kapitel Schutzmaßnahmen (Seite 12ff.) der oben genannten Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung bei der Bereitstellung und Reinigung mobiler Miettoiletten mit Aussagen u. a. zu Persönlicher ...
Stand: 02.04.2015
Dialog: 23507
von Abgasnachbehandlungssystemen können weitere Emissionen auftreten wie z. B. Kohlenwasserstoffe, Ammoniak, Distickstoffmonoxid. Dieselmotoren werden in einer Vielzahl von Maschinen und Fahrzeugen (z. B. in Flurförderzeugen) eingesetzt. In der Umgebung dieser Maschinen ist daher immer mit Dieselmotoremissionen (DME) zu rechnen.Bei der Verwendung dieselbetriebener Fahrzeuge in ganz oder teilweise geschlossenen Arbeitsbereichen ...
Stand: 28.06.2021
Dialog: 43553
bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative ExpositionTRGS 406 Sensibilisierende Stoffe für AtemwegeTRGS 500, Abschnitt 9, Schutzmaßnahmen, Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Staub (Anhang I Nummer 2 GefStoffV) ...
Stand: 13.05.2020
Dialog: 43150
Styropor® ist ein expandierter Polystyrol-Hartschaum (EPS) und besteht aus etwa 2-3 mm großen, zusammengebackenen Schaumkugeln, die an der Bruchkante deutlich zu erkennen sind. Bei der Verbrennung von Styropor® können toxisch wirkende Brand- und Schwelgase entstehen. So wurden bei Untersuchungen je nach Brandtemperatur verschiedene Mengenanteile an Kohlenmonoxid, Styrol, Bromwasserstoff und andere ...
Stand: 22.01.2024
Dialog: 3117
Das Croning - Verfahren ist ein sog. Maskenformverfahren und wird häufig zur Kernherstellung verwendet. Man unterscheidet die Techniken Heißumhüllung und Kaltumhüllung. Heißumhüllung: Quarzsand wird auf ca. 150°C vorgewärmt und mit Phenolformaldehyd-Harz (Novolak-Vorkondensat mit Formaldehyd im Unterschuß) sowie mit Hexamethylentetramin gemischt. Dabei werden die Sandpartikel mit diesem Gemisch um ...
Stand: 08.04.2019
Dialog: 2767
/oeffentlicheSeiten/pdf-Dateien/Entsendemerkblaetter/Indien/Arbeiten_Indien_Druck.pdf Aus Ihren Ausführungen wird nicht ersichtlich, ob Messungen an dem Arbeitsplatz in Indien erfolgten (und wenn ja, nach welcher Messmethode, wie oft wurde gemssen, ist diese Messmethode in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt etc.) oder wie hoch die entsprechende Exposition war oder ist bzw. über welchen Zeitraum sich diese ...
Stand: 28.05.2013
Dialog: 18625
werden, wenn die in Anlagen 1, 2 oder 4 beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. c) Auf Messungen kann auch verzichtet werden, wenn eine Exposition nach Nummer 4.2 Abs. 5, 8 und 9 nachgewiesen wird. (...)"Fazit: Es sind nach der GefStoffV und den TRGS neben Messungen andere Methoden zur Sicherstellung der Einhaltung von AGW möglich. Werden Messungen durchgeführt, ist entsprechendes fachkundiges Personal ...
Stand: 21.08.2013
Dialog: 19243
hinaus hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen mindestens die allgemeinen Schutzmaßnahmen nach § 8 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu ergreifen. Sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen nach § 8 GefStoffV nicht ausreichend, um Gefährdungen durch Einatmen, Aufnahme über die Haut oder Verschlucken entgegenzuwirken, hat der Arbeitgeber zusätzlich Maßnahmen nach § 9 der GefStoffV zu ergreifen ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 43927
Beim Umgang mit Kühlschmierstoffen zu beachtende Anforderungen werden in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe - TRGS 611 "Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können", und der TRGS 552 "Krebserzeugende N-Nitrosamine der Kat 1A und 1B" aufgeführt. Einen guten Überblick über alle Aspekte beim Einsatz von KS ...
Stand: 15.09.2022
Dialog: 15430