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Wie kann an einer Holzsäge sichergestellt werden, dass alle relevanten Grenzwerte eingehalten werden?

KomNet Dialog 19243

Stand: 21.08.2013

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Gefährdungen durch Gefahrstoffe > Gefährdungen durch Stäube

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Frage:

An einer Holzsäge ist eine mobile Absaugung vorhanden. Wie kann sichergestellt werden, dass alle relevanten Grenzwerte (dies dürfte "nur" für (Holz-)Staub sein, oder?) eingehalten werden? Muss eine kontinuierliche Messung durchgeführt werden, um die sichere Einhaltung stets sicherstellen zu können? Oder muss bspw. dreimal gemessen werden und wenn dreimal der Grenzwert maximal zur Hälfte erreicht wird (o.s.ä.), gilt der Grenzwert als dauerhaft sicher eingehalten? Oder kann ich auch aus Absaugvolumen der Absaugung und gesägter Holzmenge (o.s.ä.) berechnen, ob die Absaugleistung als ausreichend anzusehen ist, um den Staub abzusaugen und der Grenzwert daher als sicher eingehalten gilt? Oder gibt es andere Möglichkeiten?

Antwort:

Zur Beantwortung der Anfragen ist der § 7 Grundpflichten Absatz 8 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) relevant:


"(8) Der Arbeitgeber stellt sicher, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. Er hat die Einhaltung durch Arbeitsplatzmessungen oder durch andere geeignete Methoden zur Ermittlung der Exposition zu überprüfen.

(...)

"

D. h. es besteht keine pauschale gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung von Arbeitsplatzmessungen zur Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW; siehe Technische Regel für Gefahrstoffe 900) und daher gibt es auch andere Möglichkeiten, die Einhaltung von AGW sicherzustellen. Die TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition" befasst sich ausführlichst mit dieser Thematik und liefert umfangreiche Hilfestellungen für die einzelnen diesbezüglichen Umsetzungsmöglichkeiten. Bezüglich der Fragestellungen sind insbesondere folgende Passagen interessant:


-Nr. 2 (15) der TRGS 402 zu "anderen Möglichkeiten":

"(15) Nichtmesstechnische Ermittlungsmethoden erlauben alternativ zu Arbeitsplatzmessungen eine Wirksamkeitsüberprüfung mit Hilfe von

1. Berechnungen der Gefahrstoffkonzentration (qualifizierte Expositionsabschätzung) oder Messungen, die einen indirekten Schluss auf die Gefahrstoffbelastung ermöglichen, z.B. mit Hilfe von Leitkomponenten,

2. technischen und organisatorischen Prüfvorgaben, die sich auf die festgelegten Maßnahmen beziehen (s. TRGS 500) oder

3. Übertragung von Ergebnissen vergleichbarer Arbeitsplätze."


-Anlage 3 der TRGS 402 zu den Details im Falle von "Messtechnische Ermittlungsmethoden"

"1 Allgemeine Anforderungen

(1) Wer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV Messungen durchführen will, muss diese mit Hilfe der Messstrategie gemäß dieser TRGS planen und über die erforderliche Ausrüstung und die Fachkunde für die betriebsspezifisch anfallenden Messungen verfügen (siehe Anlage 1)."


Auf der Grundlage der o. g. auszugsweise genannten Regelungen wird der Branchenbezug ("Holzsäge") dann in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 553 (Holzstaub) hergestellt. Im Abschnitt 3 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" heißt es beispielsweise


"(...)

(2) Ermittelt werden müssen:

1. Art, Ausmaß und Dauer der Exposition gegenüber Holzstäuben.

a) Das Ausmaß der Exposition kann durch personenbezogene Messungen ermittelt werden.

b) Auf Messungen kann verzichtet werden, wenn die in Anlagen 1, 2 oder 4 beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.

c) Auf Messungen kann auch verzichtet werden, wenn eine Exposition nach Nummer 4.2 Abs. 5, 8 und 9 nachgewiesen wird. (...)"


Fazit: Es sind nach der GefStoffV und den TRGS neben Messungen andere Methoden zur Sicherstellung der Einhaltung von AGW möglich. Werden Messungen durchgeführt, ist entsprechendes fachkundiges Personal in der Organisation oder von externen Stellen erforderlich, um in Abhängigkeit des jeweiligen Messverfahrens repräsentative Ergebnisse zu erhalten. Mit dem/den Fachkundigen sind dann Details wie Art und Umfang der Messungen abzustimmen (Stoffe, Zeitpunkte, Dauer, Häufigkeit etc.).


Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) können bei der BAuA abgerufen werden.