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Bei einem Schweißvorgang von Polycarbonat entsteht eine geringe Menge an Kunststoffstaub. Ist dabei mit einer Gefährdung zu rechnen?
KomNet Dialog 19270
Stand: 19.07.2021
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Gefährdungen durch Gefahrstoffe > Gefährdungen durch Stäube
Frage:
In unserer Produktion werden Gehäuseteile aus Polycarbonat in einer Ultraschall-Schweißeinrichtung miteinander verschweißt. Bei diesem Schweißvorgang entsteht eine geringe Menge an Kunststoffstaub, die sich im Inneren der Einrichtung ablagert. Während des Schweißvorganges ist die Einrichtung geschlossen. Ist hier mit einer Gefährdung durch den Kunststoffstaub zu rechnen?
Antwort:
Zur Beurteilung des Risikos durch die inhalative Exposition beim Ultraschall-Schweißen von Polycarbonat sollte als methodische Hilfestellung die TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition" genutzt werden. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Ableitung der zu treffenden Maßnahmen enthält hierbei das einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG). In diese Beurteilung können die Stoffeigenschaften Ihres Kunststoffes und Ihre Prozessparameter und Umgebungsbedingungen vor Ort einfließen. Mit Hilfe (ggf. vorhander) Sicherheitsdatenblätter [erste Informationsbeschaffung ist alternativ mit Hilfe der GESTIS-Stoffdatenbank möglich) muss zunächst ermittelt werden, ob es sich um Gefahrstoffe handelt und welche Eigenschaften die beim Ultraschall-Schweißen entstehenden Zersetzungsprodukte haben. Dies kann bei Kunsstoffen erheblich variieren. Z. B. können der genannten Datenbank die folgenden Angaben zu Polyvinylchlorid (CAS-Nr. 9002-86-2) entnommen werden:
"GEFÄHRLICHES REAKTIONSVERHALTEN
Zersetzungstemperatur: 180 °C
Zersetzungsprodukte:
Chlorwasserstoff
Phosgen
Polychlorierte Dibenzofurane und Dibenzodioxine, darunter das hochgiftige 2,3,7,8-Tetrachlordibenzo-1,4-dioxin (TCDD)
und weitere giftige und ätzende Pyrolysegase"
Dieses Beispiel soll deutlich machen, dass nur mit Hilfe derartiger Angaben entschieden werden kann, ob auch bei geringen Mengen eine relevante Exposition besteht. D. h. es muss ermittelt werden, welche Polycarbonate verschweißt werden und welche Zersetzungsprodukte hierbei entstehen. Ist es nicht möglich, die notwendigen Informationen zu ermitteln, empfehlen wir im Sinne einer "worst-case"-Betrachtung direkt eine Wirksamkeitsüberprüfung der bereits ergriffenen Maßnahmen durchzuführen (Inwieweit ist das geschlossene System wirklich geschlossen?). Auch hierbei unterstützen die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). So wird in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 500 "Schutzmaßnahmen" zum geschlossenen System u. a. folgendes ausgeführt:
"5.3.2 Geschlossene Systeme
(1) Geschlossene Systeme sind die wirksamsten aller technischen Schutzmaßnahmen. Ein geschlossenes System im Sinne dieser TRGS ist so beschaffen, dass während des Betriebs der Anlage zwischen dem Gefahrstoffe enthaltenden Innenraum und der Umgebung keine betriebsmäßig offene Verbindung besteht oder strömungsbedingt ein Stoffaustritt sicher verhindert wird. Es ist zudem so gestaltet, dass sichergestellt ist, dass beim betriebsmäßigen Öffnen des Systems keine Gefahrstoffe austreten und zu einer Gefährdung der Beschäftigten führen können. Die Bedienungsschritte sind so gestaltet, dass diese leicht nachzuvollziehen sind und einfache Bedienungsfehler nicht zu einem Stoffaustritt führen. Zu den geschlossenen Systemen können einerseits integrierte Absaugungen als fester technischer Bestandteil des Arbeitsmittels sowie hochwirksame Absaugungen nach Anhang 1 gehören.
..."