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KomNet-Wissensdatenbank

Gehen von Dacromet beschichteten Produkten Gefährdungen aus?

KomNet Dialog 3470

Stand: 28.02.2013

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Gefährdungen durch Gefahrstoffe > Gefährdungen durch bestimmte Gefahrstoffe

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Frage:

In einem Bericht habe über die Beschichtung Dacromet gelesen. Dort wird über Chrom-VI-Haltigkeit bzw. über krebserregende Stoffe berichtet. Wir setzen in unserem Betrieb auch dacrometierte Teile ein, und benötigen dementsprechend Informationen zum Gesundheitsschutz. Zwei Fragen an Sie: - In wie fern müssen die Mitarbeiter geschützt werden? - Welchen Unterschied gibt es zu chromatierten, VI-haltigen Beschichtungen?

Antwort:

Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (hier Chrom-VI-Verbindungen) sind neben den §§ 8 und 9 auch die folgenden ergänzenden Schutzmaßnahmen nach § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Gefahrstoffverordnung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durchzuführen (Auszug):

-Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten, Durchführung fachgerechter Messungen und Einsatz anerkannter Arbeitsverfahren zu deren Einhaltung
-Abtrennung und Kennzeichnung gefährlicher Arbeitsbereiche
-Tragepflicht von Persönlicher Schutzausrüstung und strikte Trennung von Arbeits- und Freizeitkleidung

Umfangreiche Informationen zu Chrom-VI-Verbindungen bietet u. a. die BGI/GUV-I 504-15 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 15 „Chrom-VI-Verbindungen“" und das Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (GESTIS-Stoffdatenbank)an.