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Welche Anforderungen gelten beim Umgang mit wassermischbaren Kühlschmierstoffen?

KomNet Dialog 15430

Stand: 15.09.2022

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Gefährdungen durch Gefahrstoffe > Gefährdungen durch bestimmte Gefahrstoffe

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Frage:

Wir setzen wassermischbare Kühlschmierstoffe in den üblichen Konzentrationen ein, je nach Tätigkeit 5 - 10 %ig in Wasser. Der Rohstoff ist kein Gefahrstoff, erst recht nicht, wenn er zu 95 % mit Wasser verdünnt wird. Auch können - meiner Meinung nach - im schwach alkalischen Bereich aus den Nitriten keine Nitrosamine entstehen. Was muss der Unternehmer trotzdem prüfen? Woraus ergibt sich das, wenn kein Nitrosamin entstehen kann? Dürfen angelernte Beschäftigte diese Prüfungen vornehmen oder benötigen diese dazu eine zertifizierte Befähigung?

Antwort:

Beim Umgang mit Kühlschmierstoffen zu beachtende Anforderungen werden in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe - TRGS 611 "Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können", und der TRGS 552 "Krebserzeugende N-Nitrosamine der Kat 1A und 1B" aufgeführt. Einen guten Überblick über alle Aspekte beim Einsatz von KSS liefert die DGUV Regel 109-003 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen".


Gemäß Kapitel 7.1 der DGUV Regel 109-003 hat der "Unternehmer für die Prüfung des Neuansatzes wassergemischter Kühlschmierstoffe und für die nachfolgenden regelmäßigen Prüfungen einen Prüfplan aufzustellen. Er hat dafür zu sorgen, dass der Prüfplan für einen Soll-Ist-Wert-Vergleich mindestens folgende Angaben enthält:

1. wahrnehmbare Veränderungen des Kühlschmierstoffes,

2. pH-Wert,

3. Gebrauchskonzentration,

4. Nitritgehalt des wassergemischten Kühlschmierstoffes,

5. Nitratgehalt/Nitritgehalt des Ansetzwassers."


"Es besteht keine Verpflichtung zur mikrobiologischen Überwachung des wassergemischten Kühlschmierstoffes.

...

Siehe auch Information „Keimbelastung wassergemischter Kühlschmierstoffe“ (BGI 762) und TRGS 611.

..."

"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass wassergemischte Kühlschmierstoffe entsprechend dem Prüfplan geprüft und entsprechend den festgestellten Prüfergebnissen die notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden. Diese Aufgaben müssen

von fachkundigen Personen durchgeführt werden.

Die theoretischen Grundlagen einer Fachkunde können z.B. durch den Besuch von Lehrgängen bei geeigneten Organisationen erworben werden. Das Wissen ist auf dem aktuellen Stand zu halten. Fachkundig können der Unternehmer selbst, Betriebsange-hörige oder Betriebsfremde sein. Die Fachkunde kann, muss aber nicht in einer Person vereint sein."


Hinweise:

Auf die Begriffsbestimmung in § 2 Abs. 12 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) weisen wir hin.


Umfangreiche Informationen zu der Thematik KSS mit weiterführenden Links sind z. B.auf dem Portal Kühlschmierstoffe des Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) erhältlich.


Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.