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" sind im Verzeichnis unter Ziffer 2 DME aufgeführt. D. h. Dieselmotoremissionen sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind grundsätzlich Maßnahmen entsprechend des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A und 1B" einschließlich der Allgemeinen und Zusätzlichen ...
Stand: 26.03.2019
Dialog: 5728
Rechtliche Grundlagen: In der TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs.2 Nr. 3 Gefahrstoffverordnung" (GefStoffV) sind im Verzeichnis unter Ziffer 2 Dieselmotoremissionen (DME) aufgeführt. D. h. DME sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind neben den Maßnahmen nach §8 und §9 der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 17039
Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (hier Chrom-VI-Verbindungen) sind neben den §§ 8 und 9 auch die folgenden ergänzenden Schutzmaßnahmen nach § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Gefahrstoffverordnung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durchzuführen (Auszug): -Einhaltung ...
Stand: 28.02.2013
Dialog: 3470
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind daher die Maßnahmen des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" (einschließlich der Maßnahmen nach den §§ 8 und 9) der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) zu treffen (Ausnahmen siehe § 6 ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 4970
GefStoffV" sofern diese denn separat anfallen. Damit sind die Maßnahmen des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" grundsätzlich nicht erforderlich. Da der Umgang mit diesen Blättern und Blattbestandteilen in separater Form nur sehr selten anzutreffen ist, werden auch von wissenschaftlicher Seite leider kaum ...
Stand: 01.03.2013
Dialog: 5800
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind daher die Maßnahmen des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" (einschließlich der Maßnahmen nach den §§ 8 und 9) der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) zu treffen (Ausnahmen siehe § 6 ...
Stand: 26.03.2019
Dialog: 3725
. Nach der Ausfahrt und bei der Einfahrt muss der Abstellbereich ausreichend belüftet werden (siehe TRGS 554, Anhang I, Nr. 6).In der TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV" sind im Verzeichnis unter Ziffer 2 DME aufgeführt. D. h. DME sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind grundsätzlich Maßnahmen entsprechend ...
Stand: 28.06.2021
Dialog: 43553
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind grundsätzlich Maßnahmen entsprechend der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) zu treffen (§ 10 Gefahrstoffverordnung). Dem Minimierungsgebot (§ 7 Abs. 4 GefStoffV) entsprechend, sind die Gefährdungen der Beschäftigten durch DME so gering wie möglich zu halten.Nach § 9 Abs. 2 ...
Stand: 26.03.2023
Dialog: 14236
über die Hallentore kann daher von dieser Stelle nur abgeraten werden.Es wird angegeben, dass in unmittelbarer Nähe zu den Abladebereichen gearbeitet wird.Damit ist grundsätzlich erst einmal von einer Gefährdung dieser Beschäftigten durch die Dieselmotoremissionen (DME) auszugehen.DME sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Bei einem Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind grundsätzlich Maßnahmen entsprechend ...
Stand: 09.08.2024
Dialog: 43985
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind daher die Maßnahmen des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" (einschließlich der Maßnahmen nach den §§ 8 und 9) der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu treffen (Ausnahmen siehe § 6 ...
Stand: 08.09.2022
Dialog: 43704
der Hinweis in Kapitel 4.2:„Beim Widerstandsschweißen sollen nur berylliumfreie Elektroden z.B. Legierungen aus WCu, CuNi2Si, CuCrZr verwendet werden.“ Beryllium ist als krebserzeugend der Kategorie 1B eingestuft. Weiterhin können Effekte an den Atmungsorganen wie zum Beispiel eine Berylliose auftreten (siehe TRGS 561, Kapitel 3.3.2).Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen der Kategorie 1A ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 43501
Die Beurteilung der (Gesundheits-)Gefährdung am Arbeitsplatz, auch beim Umgang mit Gefahrstoffen, für die Beschäftigten obliegt dem Arbeitgeber. Dabei hat dieser u.a. die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) umzusetzen.Die GefStoffV stellt gefährliche Eigenschaften eines Stoffes/Gemisches nicht nur, aber auch auf die Kriterien der CLP-VO ab.Die CLP-VO sieht für die Berücksichtigung ...
Stand: 10.04.2024
Dialog: 43926
sind abhängig von den jeweiligen Bearbeitungsverfahren. Wir empfehlen die Anschaffung eines holzstaubgeprüften Industriesaugers.Weitere Hinweise:Eichenholzstaub ist als krebserzeugend eingestuft. Eine ausführliche Begründung zur Einstufung finden Sie in der TRGS 901, Teil II, Ziffer 20. Schutzmaßnahmen für die Be- und Verarbeitung von Holz, soweit dabei Holzstaub entsteht, werden in der Technischen Regel ...
Stand: 04.08.2018
Dialog: 3261
-Staub für Arsenverbindungen in der TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“.Weitere Informationen zu dieser Problematik liefern die TRGS 524 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“ und die DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“. ...
Stand: 19.02.2021
Dialog: 43472
. Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A und 1B hat der Arbeitgeber besondere Schutzmaßnahmen nach § 10 GefStoffV zu ergreifen.Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“ konkretisiert die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), indem sie Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beschreibt. Diese Maßnahmen ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 43927
" der GefStoffV zu ermitteln. Hierbei unterstützt u. a. das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG). Der § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" trifft in diesem Falle nicht zu, da dort ausdrücklich nur Stoffe der Kategorie 1 und 2 angesprochen werden. Welche Schutzmaßnahmen explizit zu ergreifen ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 6620
technischen Regelwerk gehörende TRGS 910 sind für diese Tätigkeiten gar nicht anwendbar und zwar ganz unabhängig davon, ob es sich um Jugendliche oder andere Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer handelt. Auch die Einrichtung beispielsweise von Büroräumen, in denen eine Exposition mit einem Gefahrstoff aus einem benachbarten Produktionsbereich besteht, und mit dem also in dem Bürobereich direkt gar keine ...
Stand: 14.12.2020
Dialog: 43362
Kaffeestaub, in der entsprechenden Partikelgröße, ist ein einatembarer und ggf. alveolengängiger Staub. Kaffeestaub ist sensibilisierend, ohne einen stoffspezifischen Arbeitsplatzgrenzwert. Es ist der Allgemeine Staubgrenzwert als allgemeine Obergrenze zur Festlegung von Schutzmaßnahmen anzuwenden.Im Anhang I der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Nummer 2.2 Partikelförmige Gefahrstoffe ...
Stand: 13.05.2020
Dialog: 43150
Eine Aufnahme von Dioxinen erfolgt überwiegend durch die Inhalation von luftgetragenen Stäuben. Bei Tätigkeiten in dioxinbelasteten Bereichen ist immer von einer inhalativen Dioxinbelastung auszugehen. Laut Technischer Regel für Gefahrstoffe TRGS 557 "Dioxine" (www.baua.de/TRGS/) gilt dies nicht, wenn durch eine rechnerische Gefährdungsabschätzung ermittelt wird, dass bei Annahme ...
Stand: 15.06.2015
Dialog: 13961
werden. Eine mögliche Gefährdung ist u. a. abhängig von der Konzentration von KSS-Dämpfen/-Aerosolen in der Atemluft, der Konzentration von krebserzeugenden Nitrosaminen, die sich in wassergemischten KSS aus nitrosierbaren sekundären Aminen bilden können (siehe TRGS 552 "N-Nitrosamine" und TRGS 611 "Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine ...
Stand: 17.09.2021
Dialog: 4176