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Gibt es bezüglich Dioxin konkrete Informationen über die Höhe der Konzentration und deren Auswirkung?

KomNet Dialog 13961

Stand: 15.06.2015

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Gefährdungen durch Gefahrstoffe > Gefährdungen durch bestimmte Gefahrstoffe

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Frage:

Nach der Diagnose "Schilddrüsenkrebs" hatte ich ein Gespräch mit meinem Arzt. Er fragte mich, mit welchen Stoffen ich bei der Arbeit in Berührung komme. Als ich ihm gesagt habe, dass ich mit Dioxinen und Furanen im Kuoplofenstaub Kontakt habe, wollte er wissen, wie oft und wie lange der Kontakt ist. Ich habe ihm gesagt, dass unser Betriebsarzt gesagt hat, "der Staub ist nicht gefährlich und man könnte ihn sogar auf dem KINDERSPIELPLATZ ausleeren", konnte er es nicht glauben. Er sagte mir, dass Dioxin einer der krebserregendsten Stoffe ist, die es gibt und es egal ist, wie hoch die Konzentration ist, denn dabei kommt es auch auf die Kontaktdauer an. Mit anderen Worten: hohe Konzentration und kurzer Kontakt ist genauso zu sehen wie niedrige Konzentration und längerer oder öfterer Kontakt. Wo erhalten ich weitere Informationen?

Antwort:

Eine Aufnahme von Dioxinen erfolgt überwiegend durch die Inhalation von luftgetragenen Stäuben. Bei Tätigkeiten in dioxinbelasteten Bereichen ist immer von einer inhalativen Dioxinbelastung auszugehen. Laut Technischer Regel für Gefahrstoffe TRGS 557 "Dioxine" (www.baua.de/TRGS/) gilt dies nicht, wenn durch eine rechnerische Gefährdungsabschätzung ermittelt wird, dass bei Annahme der ungünstigsten Bedingungen (maximale Menge an einatembarem Staub, der den höchsten zu erwartenden Dioxingehalt enthält) die allgemeine Staubkonzentartion von 10 mg/m³ nicht überschritten wird (geringe Konzentration).

Um die Aufnahme von Dioxin zu verringern, sollen Arbeitnehmer nur so lange in belasteten Bereichen beschäftigt werden, wie es das Arbeitsverfahren unbedingt erfordert, also so kurz wie möglich. Aus dem Wortlaut der TRGS lässt sich daher schließen, dass bei längerer Exposition eine größere Aufnahmegefahr besteht.

Der Arbeitgeber muss in einer Gefährdungsbeurteilung die Gefährdung für die Beschäftigten einschätzen und dokumentieren. Die Gefährdung ist unter anderem abhängig von der Expositionshöhe und dem Aggregatzustand der freiwerdenden Dioxine (je feiner die Staubpartikel, desto leichter können sie inhaliert werden). Wenn eine Gefährdung vorliegt, muss der Arbeitgeber geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen eine  arbeitsmedizinische Vorsorge zumindest anzubieten. Wird der allgemeine Staubgrenzwert überschritten, ist eine Vorsorge sogar zu veranlassen. Näheres regelt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV .

Ausführliche Informationen zu Dioxin finden Sie unter den Artikeln in Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Dioxin).

Weitere Informationen zu Dioxinen und Furanen können Sie den Begründungen zur Bewertung von Stoffen, Tätigkeiten und Verfahren als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend der BAuA entnehmen: -> 2,3,7,8-Tetrachlordibenzo-p-dioxin.