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der Gefährdungsbeurteilung für diese Tätigkeiten und Arbeitsplätze gemäß TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“. Das Expositionsverzeichnis ermöglicht dem Arbeitgeber und anderen Verantwortlichen im Arbeitsschutz einen Überblick über die gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen exponierten Beschäftigten zu erhalten.Sie könnten das Verzeichnis um die bei Ihnen ...
Stand: 19.12.2022
Dialog: 24843
Für Tätigkeiten mit chemischen Stoffen ist eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen, egal ob diese unter die KosmetikV fallen. Das Gefahrstoffverzeichnis ist nach § 6 Absatz 12 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu führen. Auf eine aufwendige Dokumentation kann verzichtet werden, wenn sich dies aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt. Die WGK (nationales Recht) ist lediglich ein Kriterium ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 23843
gefahrstoffrechtliche Dokumentation ist somit sowohl im Sinne des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers. Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 müssen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden, die im § 10 GefStoffV beschrieben sind. Diese Schutzmaßnahmen sind zusätzlich zu denen in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten ...
Stand: 17.06.2013
Dialog: 18756
und mit dem Verweis auf die Sicherheitsdatenblätter allen Beschäftigten und ihren Vertretern zugänglich zu machen.Bei Vorliegen eines Sicherheitsdatenblattes genügen im Gefahrstoffverzeichnis die Angaben über Bezeichnung des Gefahrstoffes und der Hinweis auf das Sicherheitsdatenblatt. Unter Punkt Absatz 8 Dokumentation wird empfohlen, die Gefährdungsbeurteilung, zu der auch das Gefahrstoffverzeichnis gehört ...
Stand: 20.03.2025
Dialog: 6648
Gefährdung keine detaillierte Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist (§ 6 Absatz 10 GefStoffV). Es sollte aber nachvollziehbar sein, bei welchen Tätigkeiten im Betrieb mit welchen Stoffen eine geringe Gefährdung ermittelt wurde.Hinweis: Der Umfang der Unterweisungen gemäß § 14 "Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten" sollte im jeweiligen Einzelfall auf der Grundlage ...
Stand: 18.09.2023
Dialog: 6596
und Dauer der Exposition der Beschäftigten zu beurteilen. Bei Faserstäuben wird die Konzentration in Fasern/m³ (F/m³) angegeben.(14) Die Gefährdungsbeurteilung ist vor Aufnahme der Tätigkeiten zu dokumentieren. Für die in den Tabellen 1a und 1b aufgeführten Tätigkeiten ist keine detaillierte Dokumentation erforderlich."Die Art und das Ausmaß der Exposition sind in der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten ...
Stand: 10.01.2020
Dialog: 42985
der Beschäftigten erstmals vor Aufnahme der Tätigkeiten zu dokumentieren. Die Dokumentationspflicht wird dabei an keiner Stelle in der GefStoffV aufgehoben, lediglich der Umfang der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung kann entsprechend § 6 Abs. 8 S. 2 GefStoffV reduziert werden.Da insofern für jeden Gefahrstoff, mit dem Tätigkeiten i.S.d. § 2 Abs. 5 GefStoffV im Betrieb erfolgen, eine zumindest kurze ...
Stand: 18.11.2024
Dialog: 18145
Auch nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) muss in einer Gefährdungsbeurteilung strukturiert dargelegt werden, welche Gefährdungen vorhanden sind.Eine Gefährdungsbeurteilung muss auf Grund von § 5 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) durchgeführt werden. In der Gefährdungsbeurteilung sind insbesondere die physikalischen, chemischen und biologischen ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 13207
eingestuften Stoff verwendet, aber z. B. nur eine minimale Menge davon braucht bzw. durch Einsatz im geschlossenen System ohne Exposition für die Beschäftigten, kann man auf die ausführliche Dokumentation verzichten. Sie müssen allerdings für sich überprüfen, ob die in § 8 GefStoffV genannten allgemeinen Schutzmaßnahmen eingehalten und ausreichend sind. Das ist Voraussetzung. In der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 23.12.2016
Dialog: 17882
können sein:...7. Änderungen im Regelwerk (z.B. GefStoffV, BetrSichV, ArbMedVV, TRGS, relevante TRBS oder DGUV-Vorschriften und -Regeln),..."Eine pauschale Antwort, ob die bereits vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen überprüft und ggf. aktualisiert werden müssen, ist daher nicht möglich: Ein genereller "Bestandsschutz" besteht nicht; eine notwendige Überprüfung und ggf. Aktualisierung ist in erster Linie davon ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 3891
und gleichen Tätigkeiten reicht die Beurteilung eines Arbeitsplatzes für jede der zu betrachtenden Tätigkeiten aus.Die in der Gefährdungsbeurteilung gemeinsam bewerteten Tätigkeiten mit gleichartigen Arbeitsbedingungen müssen aus der Dokumentation nach Nummer 8 ersichtlich sein.Gleichartige Arbeitsbedingungen können auch bei räumlich getrennten Tätigkeiten (z.B. Probenahmen) vorliegen und mehrere ...
Stand: 28.12.2022
Dialog: 43736
Grundlage für Arbeitsschutzmaßnahmen bei einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen ist die Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die mit dieser Tätigkeit verbundenen inhalativen, dermalen und physikalisch-chemischen Gefährdungen sind unabhängig voneinander zu beurteilen ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 4486
Bei den Akkumulatoren handelt es sich wahrscheinlich um eine wartungsfreie Ausführung. Dies entspricht dem Stand der Technik. Sind die Akkumulatoren wartungsfrei, dann hat man keinen offenen Umgang mit den Säuren. Somit reicht eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsmittels gem. Betriebssicherheitsverordnung aus. Bei dem Notstromdiesel gibt es einen Tagestank, der i.d.R. aus einem Fass ...
Stand: 18.03.2016
Dialog: 26205
DIN-Normen "müssen" nicht erfüllt werden, sofern nicht direkt in Gesetzen oder Verordnungen auf sie verwiesen wird."DIN-Normen müssen nicht zwangsläufig angewendet werdenDIN-Normen haben - wie alle technischen Regeln und Regelwerke privater Verbände und Organisationen - zunächst einmal ausschließlich Empfehlungscharakter. Sind keine Rechtsnomen wie Gesetze oder Verordnungen und müssen daher nicht ...
Stand: 24.11.2024
Dialog: 44044
In dem geschilderten Fall handelt es sich um Tätigkeiten mit sicher umschlossenen Gefahrstoffen. Hierfür gilt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Für diese Tätigkeiten ist grundsätzlich immer eine Gefährdungsbeurteilung notwendig, wenn nicht hierfür ein verfahrensspezifisches Kriterium (VSK) entwickelt und allgemein gültig festgestellt wurde. Soweit dies nicht der Fall ...
Stand: 20.12.2015
Dialog: 1977
der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Im § 6 (Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung) der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) steht in den Absätzen 2 und 3:(2) Der Arbeitgeber hat sich die für die Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen beim Lieferanten oder aus anderen, ihm mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Quellen zu beschaffen. Insbesondere hat der Arbeitgeber die Informationen zu beachten, die ihm ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 43971
Vorschriften bietet die Internetseite der BG RCI. Hilfreiche Informationen können auch dem Schutzleitfaden "pc-281 Brennbare Flüssigkeiten umfüllen und abfüllen - Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung entnommen werden.Die konkreten Schutzmaßnahmen hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 19.11.2020
Dialog: 43300
der Gefährdungsbeurteilung mit angemessenen Schutzmaßnahmen gerecht werden muss. ...
Stand: 13.07.2021
Dialog: 43559
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in der Technischen Regel TRGS 410 "Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B" unter Nr. 3 Abs.3:"Wird die Gefährdungsbeurteilung aufgrund von Veränderungen an den Arbeitsplätzen oder aufgrund von neuen Informationen geändert, hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob eine Aufnahme ...
Stand: 16.03.2020
Dialog: 43067
Ja, die Substitutionsprüfung ist Pflicht. Lediglich wenn eine geringe Gefährdung vorliegt, kann auf diese verzichtet werden.Der Umgang mit Gefahrstoffen unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen ...
Stand: 06.07.2019
Dialog: 42346