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Müssen vorhandene Gefährdungsbeurteilungen an die jeweils aktuelle Gefahrstoffverordnung angepasst werden?

KomNet Dialog 3891

Stand: 17.01.2019

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Allgemeine Fragen zum Gefahrstoffrecht > Allgemeine Informationen

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Frage:

Müssen vorhandene Gefährdungsbeurteilungen an die jeweils aktuelle Gefahrstoffverordnung angepasst werden? Gibt es Bestandsschutz oder Anpassungsfristen?

Antwort:

In § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wird folgendes ausgeführt:


"...Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Sie ist umgehend zu aktualisieren, wenn maßgebliche Veränderungen oder neue Informationen dies erfordern oder wenn sich eine Aktualisierung auf Grund der Ergebnisse arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge als notwendig erweist."


Die Anlässe, die zu einer Überprüfung der gefahrstoffrechtlichen Gefährdungsbeurteilung führen können, werden in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" unter Punkt 4 "Grundsätze zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung" aufgeführt. Unter dem Punkt 4.3 Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung ist folgendes nachzulesen:

" (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung bei Änderung der Betriebs und Verfahrensweisen sowie bei neuen Erkenntnissen zu den Stoffeigenschaften zu aktualisieren. Hierzu sind regelmäßig die Betriebsabläufe, die Umsetzung und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zu kontrollieren. Außerdem muss er sicherstellen, dass Änderungen im Vorschriften- und Regelwerk beachtet und sofern erforderlich berücksichtigt werden (z. B. durch TRGS-Newsletter der BAuA, Informationen der Unfallversicherungsträger, Länder, Industrieverbände, Innungen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Fachzeitschriften).


(2) Anlässe zur Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung können sein:

...

7. Änderungen im Regelwerk (z.B. GefStoffV, BetrSichV, ArbMedVV, TRGS, relevante TRBS oder DGUV-Vorschriften und -Regeln),

..."


Eine pauschale Antwort, ob die bereits vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen überprüft und ggf. aktualisiert werden müssen, ist daher nicht möglich: Ein genereller "Bestandsschutz" besteht nicht; eine notwendige Überprüfung und ggf. Aktualisierung ist in erster Linie davon abhängig, ob die jeweilige Gefährdungsbeurteilung von den Änderungen der jeweils aktuellen Fassung der Gefahrstoffverordnung betroffen ist. Hilfestellungen hierzu liefert vor allem die aufgeführte TRGS 400. Bei notwendigen Anpassungen haben diese nach den Ausführungen der Gefahrstoffverordnung dann umgehend zu erfolgen.