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Müssen wir bei der Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit Gefahrstoffen auch die Norm DIN EN 689 erfüllen?

KomNet Dialog 44044

Stand: 24.11.2024

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Allgemeine Fragen zum Gefahrstoffrecht > Rechts- und Auslegungsfragen (5.)

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Frage:

Der Abschnitt 3, § 6 (1) in der GefStoffV (Gefährdungsbeurteilung) ist für Firmen in Deutschland umzusetzen. Ist die Forderung der GefStoffV §6 (1) 3., 6. und 7. mit Durchführung der TRGS 402 ausreichend erfüllt? Müssen wir dann auch die DIN EN 689 erfüllen? Früher war ein Hinweis in der TRGS 402 auf die DIN EN 689. Dieser steht so nicht mehr in der aktuellen TRGS 402. Ist die DIN EN 689 nun für uns noch anzuwenden?

Antwort:

DIN-Normen "müssen" nicht erfüllt werden, sofern nicht direkt in Gesetzen oder Verordnungen auf sie verwiesen wird.

"DIN-Normen müssen nicht zwangsläufig angewendet werden

DIN-Normen haben - wie alle technischen Regeln und Regelwerke privater Verbände und Organisationen - zunächst einmal ausschließlich Empfehlungscharakter. Sind keine Rechtsnomen wie Gesetze oder Verordnungen und müssen daher nicht zwangsläufig angewendet werden. Das heißt, sie haben keine Rechtsverbindlichkeit. Dies wurde mehrmals in höchstrichterlicher Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof (BGH) und Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) dargelegt. In einem Urteil vom 14.05.1998 zum Schallschutz (BGH-Urteil, Aktenzeichen: VII ZR 184/97) sagt der BGH, dass es vorrangig auf die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik ankommt und diese keineswegs ohne weiteres mit DIN-Normen identisch gesetzt werden dürfen.

DIN-Normen werden erst verbindlich, wenn in Gesetzen oder Verordnungen auf sie verwiesen wird und sie damit "Rechtsnormstatus“ erlangen. Verbindlich sind sie außerdem, wenn sie für den Einzelfall konkret vertraglich vereinbart wurden."

Quelle:

https://www.hwk-muenchen.de/artikel/normen-und-technische-regeln-74,0,128.html

Der Verweis auf eine DIN-Norm in einer staatlichen technischen Regel, die ihrerseits keinen Gesetzes- oder Verordnungsrang innehat, sondern lediglich "Vermutungswirkung" entfaltet, hat auch in der Vergangenheit keine Rechtspflicht des "Einhalten müssens" begründet und von daher lediglich hinweisenden Charakter. Der Wegfall des Verweises in der TRGS 402 hat deshalb keinen konkreten Einfluss auf die Stellung einer DIN-Norm. Ihre Einhaltung als Stand der Technik ist sicherlich sinnvoll und empfehlenswert, eine formale Rechtspflicht zur Beachtung hat weder in der Vergangenheit noch in der Gegenwart bestanden.


Hinweis:

Auf den Artikel "Die neue DIN EN 689 - Eine kritische Betrachtung." möchten wir hinweisen.