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Zurrmittel, wie Zurrgurte und Zurrketten sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für Arbeitsmittel muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 3 Abs. 3 BetrSichV und § 10 BetrSichV). Die in der VDI Richtlinie 2700 Blatt 3.1 enthaltenen Hinweise auf Art, Umfang und Fristen ...
Stand: 05.09.2019
Dialog: 11953
Die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts, wie der Straßenverkehrsordnung (§ 22 StVO), in Bezug auf Ladungssicherung gelten nicht nur für den Fahrzeugführer, sondern auch für den Verlader. Dabei wird nicht zwischen privaten und gewerblichen Transporten unterschieden.Als Verlader ist die Person anzusehen, die berechtigt ist, eigenverantwortliche Entscheidungen im Bereich der Verladung zu treffen.D ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 16187
Bei der Ladungssicherung sind sowohl vertragsrechtliche (z.B. des Handelsgesetzbuches - HGB) als auch öffentlich-rechtliche Vorschriften (z.B. StVZO, StVO, Arbeitsschutzgesetz) zu betrachten.Der Begriff "Versender" ist ein Begriff aus dem Vertragsrecht (§§ 453ff HGB).Öffentlich-rechtlich sind die verantwortlichen Personen im Wesentlichen der Fahrzeughalter, der Fahrzeugführer und jede Person, die ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 3874
Unseres Erachtens kann ein Verlader seine Pflichten / Verantwortung nicht an Dritte übertragen. In Kommentierungen und Gerichtsurteile zu § 22 Straßenverkehrsordnung -StVO- "Ladung" heißt es: "...dass diese Vorschrift sich nicht nur an den Führer und Halter des Fahrzeuges richtet, sondern an jeden, der für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ist, insbesondere aber an denjenigen ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 2773
Es ist richtig, dass dies einen Verstoß gegen eine korrekte Ladungssicherung darstellt, da der Hersteller diese zum Zweck der Befestigung vorgesehen hat. Aus diesem Grund sind auch alle Twistlocks zu benutzen.Wenn die Wechselbrücke mit allen für die Befestigung vorgesehen Twistlocks mit dem Fahrzeug verbunden wird, gilt das Fahrzeug zusammen mit der Wechselbrücke als Fahrzeugeinheit. Die Ladungssi ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 8743
Das Arbeitsverfahren ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- vom Arbeitgeber zu bewerten und festzulegen. Zur Auswahl des Arbeitsverfahrens nennt die Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- Mindestanforderungen. Sie nennt im Anhang 1, Ziffer 3.1 Anforderungen an das zeitweilige Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen, insbesondere... "3.1.4 Die Verwendung vo ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 3964
Grundsätzlich ist der Fahrzeugführer mit für die Ladungssicherung verantwortlich. Dies ergibt sich u. a. aus § 22 "Ladung" der Straßenverkehrsordnung -StVO-.§22 (1) StVO: "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herroll ...
Stand: 27.12.2023
Dialog: 6244
Im Hamburger Hafen werden zu etwa 90 % Schiffe fremder Flaggen abgefertigt. Während der Liegezeit gelten einheitliche nationale Arbeitsschutzvorschriften - auch für Schiffe fremder Flagge und deren Besatzungsmitglieder, u.a. das Arbeitsschutzgesetz. Auf See, d.h. auch beim Aufsuchen und Verlassen des Lade- oder Löschplatzes, findet das Schiffssicherheitsgesetz (SchSG) auch für Schiffe fremder Flag ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 2667
Gemäß § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG hat der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu dokumentieren. Informationen zur Gefährdungsbeurteilung werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angeboten.Auf die Broschüre "Ladungssicherung auf Fahrzeugen der Bauwirtschaft" weisen wir hin.Da es bei unzureichender Ladungssicherung zur Gefährung von ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 12770
Zur Frage 1: Die Ladungssicherungsvorschriften gelten auch für Fahrzeuge, welche mit Sand/Kies beladen sind.Zur Frage 2: Schüttgüter dürfen nur so hoch aufgeschichtet werden, dass sie nicht über die Bordwand abrutschen können. Bordwände müssen dicht sein, Sand etc. muss angefeuchtet oder mit einer Plane versehen sein. Ggf. sind Silofahrzeuge zu verwenden.Zur Frage 3: Der verantwortliche Verlader ( ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 1830
Bei der Verantwortung für die Ladungssicherung unterscheidet man das Ordnungsrecht und das Handelsrecht. Nach dem Handelsrecht sind Absender und der Frachtführer für die Ladungssicherung verantwortlich. Der Absender kann seine Pflichten nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) auf den Frachtführer (aber niemals auf den Fahrer) übertragen.Hinweis: Gefahrgutrechtlich ist jeder Verlader, der nachträglich Stü ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 11367
Absetzkippfahrzeuge sind von dem Kipp- und Absetzbehälter im Regelfall unabhängig in Verkehr gebracht, d.h. austauschbar. Bei der Ermittlung der zulässigen Ladung darf einerseits der Absetzbehälter mit der Ladung nicht überladen werden und andererseits darf der Absetzkipper (Nutzlast) mit dem gefüllten Absetzbehälter nicht überladen werden. "Es dürfen nur solche austauschbaren Kipp- und Absetzbehä ...
Stand: 10.05.2023
Dialog: 7782
Grundsätzlich spricht rechtlich nichts dagegen, dass die Fahrer mit ihren eigenen Flurförderzeugen Be- und Entladearbeiten durchführen.Es ist der § 8 Arbeitsschutzgesetz "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" zu beachten und hier insbesondere der Absatz (2)."(1) Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherhe ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17577
Zunächst muss geprüft werden, ob der Anhänger überhaupt in der Lage ist die Ladung aufzunehmen. Zu beachten ist die max. Zuladung des Anhängers und die zulässige Stützlast an der Anhängerkupplung.Bei palettierter Ware eignen sich zur Ladungssicherung am besten Zurrgurte mit Ratsche oder Ladungssicherungsnetze. So wird ein Verrutschen der Ladung auch auf schlechten Straßen, bei plötzlichen Lenkmanö ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11618
Beim Thema "Ladungssicherung" kann ein Verlader seine Pflichten/Verantwortung grundsätzlich nicht an Dritte übertragen. In Kommentierungen und Gerichtsurteilen zu § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) "Ladung" heißt es: "...dass diese Vorschrift sich nicht nur an den Führer und Halter des Fahrzeuges richtet, sondern an jeden, der für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ist, insbes ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6168
Es ist zweckmäßig, dass der Verlader der Zuladung zuerst den Fahrzeugführer auf die unzureichende Ladungssicherung aufmerksam macht. Sollte dieses nicht dazu führen, dass die ordnungsgemäße Ladungssicherung hergestellt wird, besteht die Möglichkeit den Spediteur auf die unzureichende Ladungssicherung hinzuweisen. Führt auch dieses nicht zum Erfolg, muss ggf. die Polizei informiert werden, da eine ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 2584
Grundsätzlich ist jede Art von Ladung auf Fahrzeugen nach den §§ 22 und 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verkehrssicher zu verstauen. In der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift heißt es u.a.: "Zu verkehrssicherer Verstauung gehört sowohl eine die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht beeinträchtigende Verteilung der Ladung, als auch deren sichere Verwahrung, wenn nötig Befestigung, die ein V ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 2683
Das Verhalten im Straßenverkehr regelt für alle Verkehrsteilnehmer die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Werden Beschäftigte beschäftigt, ist neben dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" als spezielle Rechtsnorm zu nennen.Nach § 22 StVO ist die Ladung so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, um ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 2459
Beim Be- und Entladen von LKWs gelten u. a. folgende Verordnungen und technische Regeln des Arbeitsschutzes:Arbeitsstättenverordnung mit der ASR A1.8 "Verkehrswege" Betriebssicherheitsverordnung mit demAnhang 1, Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel, insbesondere dieNr. 1 Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln un ...
Stand: 26.07.2022
Dialog: 42477
Eine Unterweisung ist, unserer Einschätzung nach, in Ihrem Fall ausreichend.Der Sprinter ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach Nummer 1.9 a) des Anhangs der BetrSichV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben.Nach ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43208