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Wie muss eine schriftliche Betriebsanweisung zur richtigen und sicheren Stauung von Gütern auf Fahrzeugen für einen Versender aussehen?

KomNet Dialog 3874

Stand: 09.05.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sicherer Transport > Be- und Entladen, Ladungssicherung

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Frage:

Wie muss eine schriftliche Betriebsanweisung zur richtigen und sicheren Stauung von Gütern auf Fahrzeugen für einen Versender aussehen (Transportiert werden Waren auf Paletten)? Eine Mustervorlage dieses Dokumentes wäre sehr hilfreich.

Antwort:

Bei der Ladungssicherung sind sowohl vertragsrechtliche (z.B. des Handelsgesetzbuches - HGB) als auch öffentlich-rechtliche Vorschriften (z.B. StVZO, StVO, Arbeitsschutzgesetz) zu betrachten.

Der Begriff "Versender" ist ein Begriff aus dem Vertragsrecht (§§ 453ff HGB).


Öffentlich-rechtlich sind die verantwortlichen Personen im Wesentlichen der Fahrzeughalter, der Fahrzeugführer und jede Person, die für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ist (z.B. Verlader, Absender).

Ladungssicherung fängt aber nicht erst an, wenn das Ladegut auf der Rampe steht, sondern schon bei der Auswahl der Verpackungen oder der Konstruktion von Maschinen.

Vor der Ladungssicherung ist erst einmal die Ladeeinheitensicherung zu betrachten. Denn wenn eine vernünftige Ladeeinheitensicherung fehlt, ist eine Ladungssicherung nicht oder nur schwer möglich.

Für die Ladeeinheitensicherung gibt die VDI-Reihe 3968 "Sicherung von Ladeeinheiten", zu beziehen über den Beuth-Verlag GmbH, Hilfestellung.


Schon bei der Bildung von Ladeeinheiten (z. B. Verpacken) müsste schon eine Betriebsanweisung für die Verpacker erstellt werden, die die Belange der zukünftigen Ladungssicherung berücksichtigt.


Die Betriebsanweisung für die Verladung (Ladungssicherung) muss folgendes berücksichtigen:


- Welches Ladungssicherungsverfahren ist für das bestimmte Gut/auf bestimmten Fahrzeugen das Geeignete (z.B. Formschluss, Niederzurrung, Diagonalzurrung)?

So ist z.B. Niederzurrung nicht in allen Fällen möglich, da z.B. die Kartonagen bzw. das Gut selbst dieser Beanspruchung nicht ohne Schaden standhalten würden.

Mann kann bei der Beurteilung auch zu dem Ergebnis kommen, dass eine Palette nicht geeignet ist, sondern es mindestens eine Gitterbox sein muss.


Ladungssicherung und damit auch die Betriebsanweisung zur Ladungssicherung muss immer auf den konkreten Einzelfall bezogen werden. Damit sind Standard-Checklisten aus unserer Sicht nicht zweckdienlich.

Die Betriebsanweisung sollte, damit sie auch gelesen wird, aus möglichst wenig Text und vielen selbsterklärenden Bildern bestehen.

Da in dieser Anfrage die einzelnen Güter sowie ihre Verpackungen und die Ladeeinheitenbildung nicht konkret beschrieben sind, ist auch eine auf den Einzelfall abgestimmte Beantwortung nicht möglich.