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Wie muss sich ein Verlader verhalten, wenn ein LKW mit ungesicherter Ladung ankommt und darauf zugeladen werden soll?

KomNet Dialog 2584

Stand: 11.01.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sicherer Transport > Be- und Entladen, Ladungssicherung

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Frage:

Wie muss sich ein Verlader verhalten, wenn ein LKW mit ungesicherter Ladung ankommt und darauf zugeladen werden soll? Darf der Verlader zuladen, ohne die andere Ladung zu berücksichtigen?

Antwort:

Es ist zweckmäßig, dass der Verlader der Zuladung zuerst den Fahrzeugführer auf die unzureichende Ladungssicherung aufmerksam macht. Sollte dieses nicht dazu führen, dass die ordnungsgemäße Ladungssicherung hergestellt wird, besteht die Möglichkeit den Spediteur auf die unzureichende Ladungssicherung hinzuweisen. Führt auch dieses nicht zum Erfolg, muss ggf. die Polizei informiert werden, da eine erhebliche Verkehrsgefährdung zu befürchten ist. Es steht nicht in dem Ermessen des Verladers der Zuladung, dass Fahrzeug am Verlassen des Grundstückes zu hindern. Hier geht die Rechtsprechung ggf. von Nötigung aus. Es versteht sich von selbst, dass der Verlader der Zuladung dafür Sorge trägt, dass die eigene Ladung nur übergeben wird, wenn a) das Fahrzeug für die Ladung geeignet ist, b) Hilfsmittel und Einrichtungen für das ordnungsgemäße Sichern der Ladung vorhanden sind c) und nicht z. B. aus Zeitgründen auf eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verzichtet werden soll. In der Praxis hat sich bewährt, dass bei Beladungsvorgängen der Fahrer/-in die Ladungssicherung durchführt, sich dann beim Verlader (oder seinem Beauftragten) meldet. Dieser schaut sich dann die Ladungssicherung kurz an und, sofern die Ladungssicherung in Ordnung ist, erhält der Fahrer/-in dann die Frachtpapiere (Vier-Augen-Prinzip) und kann seine Fahrt beginnen.