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Wie sollen wir uns verhalten, wenn uns beim zusätzlichen Beladen von LKW auffällt, dass die bereits vorhandende Ladung unzureichend gesichert ist?

KomNet Dialog 11367

Stand: 15.03.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sicherer Transport > Be- und Entladen, Ladungssicherung

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Frage:

Wie sollen wir uns verhalten, wenn uns beim zusätzlichen Beladen von LKW auffällt, dass die bereits vorhandende Ladung unzureichend gesichert ist?

Antwort:

Bei der Verantwortung für die Ladungssicherung unterscheidet man das Ordnungsrecht und das Handelsrecht. Nach dem Handelsrecht sind Absender und der Frachtführer für die Ladungssicherung verantwortlich. Der Absender kann seine Pflichten nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) auf den Frachtführer (aber niemals auf den Fahrer) übertragen.


Hinweis: Gefahrgutrechtlich ist jeder Verlader, der nachträglich Stückgut auf das Fahrzeug verlädt, bei mangelhafter Ladungssicherung mit in der Verantwortung, auch wenn das Fremdladegut nicht angefasst wird.


Nach dem Ordnungsrecht der Straßenverkehrsordnung (StVO), hier § 22 StVO, sind der Fahrer und der Verlader verantwortlich, da es sich hier um ganz normales Gut handelt. Als Verlader benannte das OLG Stuttgart in seinem Beschluss vom 27.12.1982 den " Leiter der Ladearbeiten " oder auch Verlade - Verantwortlicher. Wer diese Person ist, wurde vom OLG nicht definiert. Allerdings muss es eine Person sein, die in verantwortlicher Position steht; daher kann dies z. B. nicht der Gabelstaplerfahrer sein.


Die Verantwortung des Verladers im Sinne des § 22 StVO ist nicht eindeutig geregelt (Fallentscheidungen). Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass derjenige, der die Güter auf das Fahrzeug bringt, der Verlader ist.

Solange also die 1. Ladung in keinster Weise verändert wird, sind Sie nicht in der Verantwortung, da Sie nicht der Verlader des Gutes sind. Sobald Sie aber die Ladung anfassen, und sollte es auch nur das Lösen der Spanngurte sein, führen Sie eine Veränderung herbei und würden dann in die Verantwortung kommen. Aber auch dann, wenn Sie sich entschließen würden, keinerlei Veränderungen an der 1. Ladung vorzunehmen, tragen Sie zumindest dann eine Mitverantwortung, wenn offenkundig ist, dass die 1. Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert ist.


Grundsätzlich ist zu empfehlen, dass bei offenkundigen Mängeln in der Ladungssicherung auf ein Abstellen hingewirkt wird. Bei schwerwiegenden Mängeln sollten Sie erwägen, den Fahrer darauf hinzuweisen, dass Sie notfalls die Polizei informieren werden, um eine ungesicherte Weiterfahrt zu verhindern.