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Müssen Beschäftigte von Bauunternehmen auf der Baustelle einen Ladungssicherungsschein gemäß VDI 2700 haben?

KomNet Dialog 12770

Stand: 25.04.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sicherer Transport > Be- und Entladen, Ladungssicherung

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Frage:

Ich arbeite in einem mittelständischen Hoch- und Tiefbauunternehmen. Unsere Poliere sind beim Be- und Entladen auf den Baustellen anwesend, wenn Lieferanten, Vermieter oder unsere eigener Bauhof Materialien oder Geräte anliefern oder abholen. Müssen diese Poliere einen Ladungssicherungsschein gemäß VDI 2700 haben oder reicht eine Unterweisung in Ladungssicherung aus?

Antwort:

Gemäß § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG  hat der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu dokumentieren. Informationen zur Gefährdungsbeurteilung werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angeboten.


Auf die Broschüre "Ladungssicherung auf Fahrzeugen der Bauwirtschaft" weisen wir hin.


Da es bei unzureichender Ladungssicherung zur Gefährung von Fahrer und Dritten kommen kann, kommt die rechtliche Verantwortung des Verladers auch hier zum Tragen.


Aus v.g Gründen ist eine Schulung zum Thema Ladungssicherung für das Verladepersonal unumgänglich. Es sollte in jedem Fall eine Schulung durch einen autorisierten Referenten stattfinden. Aus unserer Sicht braucht diese jedoch nicht die Dauer von 2 Tagen haben.

Derartige Schulungen können unter Umständen auch von der eigenen Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgen. Auch diverse Fahrschulen bieten diese Schulungen mittlerweile an.

Ob die Berufsgenossenschaft diese Schulungen anbietet, sollte direkt bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger erfragt werden. 

Nach erfolgter Schulung sind die entsprechenden Beschäftigten im Rahmen der betrieblichen Unterweisung anzuweisen, das Erlernte anzuwenden. Dies ist durch den Beschäftigten und die Verantwortlichen im Betrieb zu unterschreiben. 

 

Hinweis:

Richtlinien wie die VDI- 2700 ff. werden vom Verein Deutscher Ingenieure e.V veröffentlicht.

In seinen FAQ erläutert der VDI die rechtliche Bedeutung von VDI-Richtlinien. Auszug:


"Eine VDI-Richtlinie ist eine richtungsweisende, praktische Arbeitsunterlage. Mit ihren Beurteilungs- und Bewertungskriterien gibt sie fundierte Entscheidungshilfen und bildet einen Maßstab für einwandfreies technisches Vorgehen. VDI-Richtlinien geben Fachleuten die Sicherheit, sich an einer anerkannten Regel der Technik zu orientieren und danach zu handeln. Grundsätzlich haben VDI-Richtlinien den Charakter von Empfehlungen. Ihre Anwendung steht zunächst jedem frei, das heißt, man kann sie anwenden, muss es aber nicht. Die Anwendung einer VDI-Richtlinie entbindet den Nutzer nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln und geschieht damit auf eigene Gefahr. In einem Rechtsstreit wird sich ein Gericht erfahrungsgemäß am Stand der Technik orientieren, das heißt, in der Regel an den dazu vorliegenden Normen und Richtlinien."