Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Ist es notwendig einen Auszubildenden, der Waren lediglich von A nach B fährt, nach VDI 2700ff zu schulen?

KomNet Dialog 43208

Stand: 24.07.2020

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sicherer Transport > Be- und Entladen, Ladungssicherung

Favorit

Frage:

Wir lassen für den Austausch von Waren zwischen unseren Werken ( ca. 20 km) gelegentlich einen Azubi mit einem 3,5 to Sprinter den Transport durchführen. Die Ladung wird durch einen geschulten Versandmitarbeiter aufgeladen und gesichert. Das Abladen erfolgt ebenfalls durch einen Versandmitarbeiter. Der Azubi fährt nur von A nach B. Ist es notwendig den Azubi ebenfalls nach VDI 2700ff zu schulen, oder reicht hierzu eine einfache Unterweisung aus.

Antwort:

Eine Unterweisung ist, unserer Einschätzung nach, in Ihrem Fall ausreichend.


Der Sprinter ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach Nummer 1.9 a) des Anhangs der BetrSichV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben.


Nach § 35 Absatz 1 DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" gilt noch folgendes:


"Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen,

1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben,

2. die körperlich und geistig geeignet sind,

3. die im Führen des Fahrzeuges unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben

und

4. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.

Sie müssen vom Unternehmer zum Führen des Fahrzeuges bestimmt sein."


In der Broschüre "Ladungssicherung für den Bereich Druck und Papierverarbeitung" der BG ETEM (hier finden sich auch noch weitere hilfreiche Informationen zum Thema "Ladungssicherung") ist unter dem Punkt 1.7 "Mitarbeiterqualifizierung" folgendes nachzulesen:


"VDI 2700 Bl. 5 „Qualitätsmanagement-Systeme“

Mitarbeiter, die mit Ladungssicherungsaufgaben bzw. deren Kontrolle betraut sind, müssen mindestens einmal alle drei Jahre geschult werden. Dabei werden z. B. physikalische Grundlagen und Möglichkeiten der Ladungssicherung sowie deren praktische Durchführung vermittelt.


Diese Schulungsmaßnahme ist zu dokumentieren (siehe Muster in Anhang 8). Durch sie verfügt der Betrieb über Mitarbeiter, die sich mit der Be- und Entladung und der Ladungssicherung auskennen.


Diese qualifizierten Mitarbeiter tragen zum sicheren Arbeiten bei, da sie in der Lage sind, die einschlägigen Gefahren zu erkennen.


Darüber hinaus hat der Unternehmer für einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch unter allen Mitarbeitern zu sorgen, die mit der Ladungssicherung zu tun haben"


Dies trifft auf den Auzubildenden, nach Ihren Schilderungen, nicht zu.