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Ist auch extrem leichtes Ladegut wie Styroporplatten, dass in einem geschlossenen Laderaum transportiert wird, zu sichern?

KomNet Dialog 2683

Stand: 11.01.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sicherer Transport > Be- und Entladen, Ladungssicherung

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Frage:

Ich habe eine Frage zur Ladungssicherung: nach §22 StVO muss die Ladung vor Herabfallen gesichert werden. Was ist mit extrem leichter Ware (zum Beispiel Styroporplatten), die in einem geschlossenen Laderaum transportiert werden und nach menschlichen Ermessen niemals die Ladebordwände durchschlagen und/oder durch Verrutschen die Fahrsicherheit beeinträchtigen können? Auch ist in diesem Falle eine Beschädigung der Ware unwahrscheinlich. Einige Polizisten verlangen auf Basis der VWV zu §22, dass jedes Ladegut zu sichern ist und zwar unabhängig ob es ein Gefährdungspotential darstellt oder nicht.

Antwort:

Grundsätzlich ist jede Art von Ladung auf Fahrzeugen nach den §§ 22 und 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verkehrssicher zu verstauen. In der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift heißt es u.a.: "Zu verkehrssicherer Verstauung gehört sowohl eine die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht beeinträchtigende Verteilung der Ladung, als auch deren sichere Verwahrung, wenn nötig Befestigung, die ein Verrutschen unmöglich macht." Bei einer formschlüssigen Verladung von Styroporplatten auf einem Fahrzeug mit Ladebordwänden kann davon ausgegangen werden, dass die Fahrzeugeinrichtungen das geringe Eigengewicht der Ladung aufnehmen können. Nach unseren Erkenntnissen muss bei Fahrzeugen mit Pritschenaufbauten die Stirnwand dem 0,4-fachen, eine seitliche Abgrenzung dem 0,3-fachen der Gewichtskraft der zulässigen Nutzlast standhalten. Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen. Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen. (§412 HGB) Beförderungssicher bedeutet, dass das Ladegut auf der Ladefläche so zu verstauen oder zu befestigen ist, dass es einen normalen, vertragskonformen Transport unbeschadet überstehen kann.