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Aus dem staatlichen Vorschriften ist uns zwar keine Vorschrift bekannt, die sich mit dieser Thematik beschäftigt, dafür aber aus den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.In der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" ist in § 37 Absatz 2 folgendes nachzulesen:"Beim Be- und Entladen von Fahrzeugen muss sichergestellt werden, dass diese nicht fortrollen, kippen oder umstürzen ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 42965
Das Verhalten im Straßenverkehr regelt für alle Verkehrsteilnehmer die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Werden Beschäftigte beschäftigt, ist neben dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" als spezielle Rechtsnorm zu nennen.Nach § 22 StVO ist die Ladung so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 2459
Beim Be- und Entladen von LKWs gelten u. a. folgende Verordnungen und technische Regeln des Arbeitsschutzes:Arbeitsstättenverordnung mit der ASR A1.8 "Verkehrswege" Betriebssicherheitsverordnung mit demAnhang 1, Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel, insbesondere dieNr. 1 Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln ...
Stand: 26.07.2022
Dialog: 42477
Es gilt der Anhang 1 Nr. 1 - Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln - der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort ist u. a. aufgeführt:"1.1 Mobile Arbeitsmittel müssen so ausgerüstet sein, dass die Gefährdung für mitfahrende Beschäftigte so gering wie möglich gehalten wird. (…)"Darüber hinaus gelten die TRBS 2111 ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44004
Beim Thema "Ladungssicherung" kann ein Verlader seine Pflichten/Verantwortung grundsätzlich nicht an Dritte übertragen. In Kommentierungen und Gerichtsurteilen zu § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) "Ladung" heißt es: "...dass diese Vorschrift sich nicht nur an den Führer und Halter des Fahrzeuges richtet, sondern an jeden, der für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6168
zu verstauen und zu sichern sind, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Diese Kenntnisse sind den Beschäftigten zu vermitteln. Nach § 12 ArbSchG hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz ...
Stand: 27.11.2015
Dialog: 25429
sind, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.Diese Kenntnisse sind den Beschäftigten zu vermitteln. Nach § 12 ArbSchG hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer ...
Stand: 26.10.2022
Dialog: 27856
der DGUV Vorschrift 1 besondere Informations- und Koordinierungspflichten wahrzunehmen. Die Arbeitgeber haben vorab im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten schriftlich festzulegen. Dazu gehören Weisungsbefugnisse und Kontrollpflichten an der Laderampe. Die LKW-Fahrer müssen z.B. konkret über die Verhaltensregeln auf dem fremden Betriebsgelände informiert ...
Stand: 27.08.2014
Dialog: 21867
und Fristen der Prüfungen entsprechen den Regeln der Technik.Bewährte Praxis ist, die Zurrmittel mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen kontrollieren zu lassen. Diese Prüfung ist zu dokumentieren. In Zweifelsfällen sind die Zurrmittel außer Betrieb zu nehmen. Entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Gegebenheiten können zwischenzeitlich weitere Kontrollen ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 11953
Informationen können der DGUV Information 208-001 "Ladebrücken" entnommen werden. Hier ist u. a. nachzulesen:"Neigungswerte berücksichtigen Die Neigung von angelegten Ladebrücken darf 12,5 % oder 7° nicht überschreiten. Die Übergänge von der Ladebrücke zur Laderampe bzw. zum Fahrzeug dürfen keine Absätze oder hochstehenden Kanten aufweisen."Hinweis:Weitere Informationen können sich in der DIN EN 1 ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 43981
Die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise, Höhenunterschiede zwischen der Ladefläche der Container und der Rampe zu überbrücken, ist nicht zulässig. Aus dem staatlichen Vorschriften ist uns zwar keine Vorschrift bekannt, die sich mit dieser Thematik beschäftigt, dafür aber aus den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Nach § 55 (3) der DGUV Vorschrift 70 (bisher: BGV D29) "Fahrzeuge" dürfen ...
Stand: 22.09.2015
Dialog: 24812
ist, die Ladehöhe (Gesamtfahrzeughöhe) nicht überschritten wird und die Ladungssicherung gewährleistet ist.Hinweis:Weitere Informationen können sie den Regeln und Informationen der Unfallversicherungsträger, wie z. B. die DGUV Information 214-016 "Sicherer Einsatz von Absetzkippern" entnehmen. ...
Stand: 10.05.2023
Dialog: 7782
Unseres Erachtens kann ein Verlader seine Pflichten / Verantwortung nicht an Dritte übertragen. In Kommentierungen und Gerichtsurteile zu § 22 Straßenverkehrsordnung -StVO- "Ladung" heißt es: "...dass diese Vorschrift sich nicht nur an den Führer und Halter des Fahrzeuges richtet, sondern an jeden, der für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ist, insbesondere ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 2773
(Beschluss des OLG Stuttgart vom 27.12.1982). Halter: §§ 30,31 StVZO Ferner greift noch § 37 der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge".Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten. ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 1830
Flaggen Anwendung.Unfallverhütungsvorschriften sind für ausländische Firmen als Technische Regel zu beachten. Die DGUV Vorschrift 36 "Hafenarbeiten" und die DGUV Vorschrift 84 "Unfallverhütungsvorschrift Seeschifffahrt" enthalten detaillierte Regelungen.So sind z.B. Arbeiten bei Absturzgefahren über mehr als eine Containerhöhe nur mit Höhensicherung zulässig (DGUV Vorschrift 36, § 11). Im Hafen ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 2667
. Die Ladungssicherung nach § 22 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bezieht sich dann auf die Güter in der Wechselbrücke.Sollte die Wechselbrücke nicht korrekt mit dem Fahrzeug verbunden worden sein, könnte einem das als mangelhafte Ladungssicherung ausgelegt werden.Die Herstellervorgaben sind unbedingt einzuhalten.Weitere Informationen finden Sie in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" (hier besonders § 22 ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 8743
Dies ist unserer Einschätzung nach nicht zulässig. Sollte Ihnen ein nicht den Vorschriften entsprechender Zurrgurt auffallen können Sie sich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden. In einem Flyer der Bezirksregierung Köln ist nachzulesen, welche Informationen ein Etikett eines Zurrgurtes mindestens enthalten muss: Zulässige Zurrkraft 2 (LC); Länge (LG) beim einteiligen Gurt, resp. LGF ...
Stand: 22.07.2016
Dialog: 27095
- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten."Wenn die Ladung nicht oder nicht richtig gesichert ist, und der Fahrer sein Fahrzeug- selbst beladen hat,- mit beladen hat oder- bei der Beladung anwesend war, und noch vor der Abfahrt in die Ladungssicherung eingreifen kann/ die Ladungssicherung durchführen kann, dann hat er gegen ...
Stand: 27.12.2023
Dialog: 6244
Die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts, wie der Straßenverkehrsordnung (§ 22 StVO), in Bezug auf Ladungssicherung gelten nicht nur für den Fahrzeugführer, sondern auch für den Verlader. Dabei wird nicht zwischen privaten und gewerblichen Transporten unterschieden.Als Verlader ist die Person anzusehen, die berechtigt ist, eigenverantwortliche Entscheidungen im Bereich der Verladung ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 16187
In der Broschüre "Ladungssicherung für den Bereich Druck und Papierverarbeitung" der BG ETEM ist auf der Seite 41 zur Ablegereife Folgendes nachzulesen:"Die Richtlinie VDI 2700 Blatt 3.1 und die DIN EN 12195-2 enthalten neben der detaillierten Gebrauchsanleitung auch genaue Vorschriften über die Ablegereife eines Zurrmittels, also den Verschleißzustand, ab dem das Zurrmittel nicht mehr verwendet ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 43955