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Wo liegt der Unterschied zwischen der jährlichen Unterweisung Ladungssicherung und dem Lehrgang zur Ladungssicherung für verantwortliche Personen?

KomNet Dialog 27856

Stand: 26.10.2022

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sicherer Transport > Be- und Entladen, Ladungssicherung

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Frage:

Meine Frage bezieht sich auf die Unterweisung im Bereich der Ladungssicherung. Auf der Homepage von diversen Weiterbildungsinstituten gibt es zwei verschiedene Lehrgänge zur Ladungssicherung. 1. jährliche Unterweisung Ladungssicherung 2. Ladungssicherung für verantwortliche Personen nach den Richtlinien der VDI 2700 Wo ist da bitte der Unterschied? Soweit mir bekannt, gibt es gesetzlich keine Regelung, wie oft eine Unterweisung zur Ladungssicherung zu erfolgen hat. Als Richtlinien werden die Forderungen der VDI mit alle drei Jahre angenommen. Aber warum gibt es dann eine jährliche Unterweisung?

Antwort:

Unterweisung:

Grundsätzlich gilt, dass gemäß § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu dokumentieren hat. Informationen zur Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie bei der BAuA.


Nach § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt, dass die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen so zu verstauen und zu sichern sind, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.


Diese Kenntnisse sind den Beschäftigten zu vermitteln. Nach § 12 ArbSchG hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Eine ähnliche Regelung findet sich in § 4 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Siehe hierzu auch den Punkt 1.4 in dem Handbuch "Ladungssicherung für den Bereich Druck und Papierverarbeitung" der BG ETEM.


Ladungssicherung für verantwortliche Personen

In dem Handbuch "Ladungssicherung für den Bereich Druck und Papierverarbeitung" der BG ETEM ist unter dem Punkt 1.7 zur Mitarbeiterqualifizierung Folgendes nachzulesen:

"VDI 2700 Bl. 5 „Qualitätsmanagement-Systeme“

Mitarbeiter, die mit Ladungssicherungsaufgaben bzw. deren Kontrolle betraut sind, müssen mindestens einmal alle drei Jahre geschult werden. Dabei werden z. B. physikalische Grundlagen und Möglichkeiten der Ladungssicherung sowie deren praktische Durchführung vermittelt.

Diese Schulungsmaßnahme ist zu dokumentieren (siehe Muster in Anhang 8). Durch sie verfügt der Betrieb über Mitarbeiter, die sich mit der Be- und Entladung und der Ladungssicherung auskennen.

Diese qualifizierten Mitarbeiter tragen zum sicheren Arbeiten bei, da sie in der Lage sind, die einschlägigen Gefahren zu erkennen.

Darüber hinaus hat der Unternehmer für einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch unter allen Mitarbeitern zu sorgen, die mit der Ladungssicherung zu tun haben.

An jeden Arbeitsplatz gehört der „richtige“ Mitarbeiter mit der „richtigen“ Qualifikation.

Qualifikationsmängel sind durch regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen zu beheben."

Bei dem Lehrgang für verantwortliche Personen handelt es sich um eine Schulung zur Mitarbeiterqualifizierung. Die jährliche Unterweisung zum Thema Ladungssicherung ergibt sich aus dem § 12 ArbSchG in Verbindung mit § 4 DGUV Vorschrift 1. Hier wird die Ladungssicherung nicht explizit erwähnt. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind und hierzu gehört auch die Ladungssicherung.


Hinweis:

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.