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Welche gesetzlichen Grundlagen sind für eine betriebliche Anweisung zur Ladungssicherung anzuwenden?

KomNet Dialog 44004

Stand: 10.09.2024

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sicherer Transport > Be- und Entladen, Ladungssicherung

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Frage:

Wir möchten im Betrieb eine Anweisung "Ladungssicherung" anfertigen, die für alle Mitarbeitenden gelten soll, die einen Dienst-PKW führen. Diese Anweisung soll insbesondere für unsere Objektleitungen gelten, die täglich mit Arbeitsmaterialien zu den Reinigungsobjekten unserer Kunden fahren müssen. Welche gesetzlichen Grundlagen sind hier für eine Anweisung zur Ladungssicherung anzuwenden? Gibt es spezielle Paragrafen, die zu beachten sind?

Antwort:

Es gilt der Anhang 1 Nr. 1 -Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln- der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Dort steht u.a.:

"1.1 Mobile Arbeitsmittel müssen so ausgerüstet sein, dass die Gefährdung für mitfahrende Beschäftigte so gering wie möglich gehalten wird. …"


Außerdem gelten die TRBS 2111 Teil 1 -Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge.

In der DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge steht in § 37

"(4) Die Ladung ist so zu verstauen und bei Bedarf zu sichern, dass bei üblichen Verkehrsbedingungen eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen ist."

und in § 44

"(3) Der Fahrzeugführer hat die Fahrweise so einzurichten, dass er das Fahrzeug sicher beherrscht. Insbesondere muss er die Fahrbahn-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnisse, die Fahreigenschaften des Fahrzeuges sowie Einflüsse durch die Ladung berücksichtigen."


In der Broschüre Ratgeber Pkw/Transporter, Ladungssicherung für die Branchen der BG ETEM und in der DGUV Information 213-012 -Gefahrgutbeförderung in Pkw und in Kleintransportern finden sich praktische Hinweise zur Ladungssicherung.