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Welche gesetzlichen Grundlagen sind für eine betriebliche Anweisung zur Ladungssicherung anzuwenden?
KomNet Dialog 44004
Stand: 10.09.2024
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sicherer Transport > Be- und Entladen, Ladungssicherung
Frage:
Wir möchten im Betrieb eine Anweisung "Ladungssicherung" anfertigen, die für alle Mitarbeitenden gelten soll, die einen Dienst-PKW führen. Diese Anweisung soll insbesondere für unsere Objektleitungen gelten, die täglich mit Arbeitsmaterialien zu den Reinigungsobjekten unserer Kunden fahren müssen. Welche gesetzlichen Grundlagen sind hier für eine Anweisung zur Ladungssicherung anzuwenden? Gibt es spezielle Paragrafen, die zu beachten sind?
Antwort:
Es gilt der Anhang 1 Nr. 1 - Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln - der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort ist u. a. aufgeführt:
"1.1 Mobile Arbeitsmittel müssen so ausgerüstet sein, dass die Gefährdung für mitfahrende Beschäftigte so gering wie möglich gehalten wird. (…)"
Darüber hinaus gelten die TRBS 2111 Teil 1 -Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge.
In der DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge steht
in § 37 "(4) Die Ladung ist so zu verstauen und bei Bedarf zu sichern, dass bei üblichen Verkehrsbedingungen eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen ist."
und in § 44 "(3) Der Fahrzeugführer hat die Fahrweise so einzurichten, dass er das Fahrzeug sicher beherrscht. Insbesondere muss er die Fahrbahn-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnisse, die Fahreigenschaften des Fahrzeuges sowie Einflüsse durch die Ladung berücksichtigen."
Neben den o. g. Arbeitsschutzvorschriften ist auch das Straßenverkehrsrecht, hier insbesondere der § 22 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu nennen. Hier heißt es: „Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“
In der Broschüre Ratgeber Pkw/Transporter, Ladungssicherung für die Branchen der BG ETEM und in der DGUV Information 213-012 -Gefahrgutbeförderung in Pkw und in Kleintransportern finden sich praktische Hinweise zur Ladungssicherung.