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Müssen Mitarbeiter, die mit einem Kleinbus Ware von einer Betriebsstätte zur anderen transportieren, eine Unterweisung in Ladungssicherung erhalten?

KomNet Dialog 25429

Stand: 27.11.2015

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sicherer Transport > Be- und Entladen, Ladungssicherung

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Frage:

Müssen Mitarbeiter, die mit einem Kleinbus Ware von einer Betriebsstätte zur anderen transportieren, eine Unterweisung in Ladungssicherung erhalten?

Antwort:

Grundsätzlich gilt, dass gemäß § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu dokumentieren hat. Informationen zur Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie u. a. auf dem Portal www.gefaehrdungsbeurteilung.de.

Nach § 22 Straßenverkehrsordnung -StVO- gilt, dass die Ladung einschließlich Geräten zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen so zu verstauen und zu sichern sind, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Diese Kenntnisse sind den Beschäftigten zu vermitteln. Nach § 12 ArbSchG hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Eine ähnliche Regelung findet sich in § 4 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".

Fazit:
Die Beschäftigten sind durch den Arbeitgeber regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, zu unterweisen. Hierzu gehört auch die Thematik der Ladungssicherung. Sollte er selbst nicht fachkundig sein, hat er sich fachkundige Unterstützung zu holen. Dies kann z. B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit sein.

Hinweis:
Auf die Broschüre "Ladungssicherung für den Bereich Druck und Papierverarbeitung" der BG ETEM möchten wir hinweisen.