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KomNet-Wissensdatenbank

Wo ist geregelt, welche Höhenunterschiede zwischen Überladebrücke und Zustellfahrzeug zulässig sind?

KomNet Dialog 43981

Stand: 17.07.2024

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sicherer Transport > Be- und Entladen, Ladungssicherung

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Frage:

Seit einiger Zeit beladen wir die Zustellbusse von einer herkömmlichen Überladebrücke für LKW. Es handelt sich hier meist um Paketware. Der Höhenunterschied zwischen der Überladebrücke und dem Bus sind meines Ermessens so ca. 0,5 Meter. In welcher Vorschrift/ Regel finde ich denn Informationen, was hier konform ist?

Antwort:

Informationen können der DGUV Information 208-001 "Ladebrücken" entnommen werden. Hier ist u. a. nachzulesen:

"Neigungswerte berücksichtigen Die Neigung von angelegten Ladebrücken darf 12,5 % oder 7° nicht überschreiten. Die Übergänge von der Ladebrücke zur Laderampe bzw. zum Fahrzeug dürfen keine Absätze oder hochstehenden Kanten aufweisen."


Hinweis:

Weitere Informationen können sich in der DIN EN 1398:2009-07 "Ladebrücken - Sicherheitsanforderungen" finden. Da uns diese jedoch nicht vorliegt können wir hierzu keine Aussage tätigen. Normen werden kostenpflichtig durch die DIN Media GmbH angeboten.