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Darf das Etikett eines Zurrgutes nur den LC Wert (zulässige Zugkraft) enthalten?

KomNet Dialog 27095

Stand: 22.07.2016

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sicherer Transport > Be- und Entladen, Ladungssicherung

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Frage:

Darf das Etikett eines Zurrgutes manchmal auch nur den LC Wert (zulässige Zugkraft) enthalten, oder muss nicht auch immer der ZHF (Handkraft) und STF (Vorspannkraft) mit angegeben sein? Ich habe Etiketten gesichtet, die nur den LC-Wert angeben. Beim Niederzurren hilft mir dies aber überhaupt nicht.

Antwort:

Dies ist unserer Einschätzung nach nicht zulässig. Sollte Ihnen ein nicht den Vorschriften entsprechender Zurrgurt auffallen können Sie sich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden.

In einem Flyer der Bezirksregierung Köln ist nachzulesen, welche Informationen ein Etikett eines Zurrgurtes mindestens enthalten muss:

  • Zulässige Zurrkraft 2 (LC);
  • Länge (LG) beim einteiligen Gurt, resp. LGF (Länge des Gurtes mit Festende) oder LGL (Länge des Gurtes mit Loseende);
  • Normale Handkraft 2 (SHF) = die Kraft, mit der an dem Spannhebel die zulässige Zurrkraft erreicht wird;
  • Normale Spannkraft 2 (STF) = die Vorspannkraft, die nach Loslassen des Griffes der Ratsche im Gurt verbleibt; Werkstoff des Gurtbandes;
  • Name und Adresse des Herstellers;
  • Rückverfolgbarkeitscode des Herstellers;
  • Nummer und Teil der vom Hersteller angewandten europäischen Norm, hier die EN 12195-2;
  • Herstellungsjahr;
  • Dehnung des Gurtbandes in % bei LC;
  • Warnhinweis „Darf nicht zum Heben verwendet werden!“
Hinweis:
In einer Broschüre der BG ETEM zum Thema Ladungssicherung finden Sie unter dem Punkt 4.1 weitere Informationen zu Zurrgurten.