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KomNet-Wissensdatenbank

Darf das Etikett eines Zurrgutes nur den LC Wert (zulässige Zugkraft) enthalten?

KomNet Dialog 27095

Stand: 29.09.2026

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sicherer Transport > Be- und Entladen, Ladungssicherung

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Frage:

Darf das Etikett eines Zurrgutes manchmal auch nur den LC Wert (zulässige Zugkraft) enthalten, oder muss nicht auch immer der ZHF (Handkraft) und STF (Vorspannkraft) mit angegeben sein? Ich habe Etiketten gesichtet, die nur den LC-Wert angeben. Beim Niederzurren hilft mir dies aber überhaupt nicht.

Antwort:

Im Infobereich "Laden und Sichern" des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. ist im Merkblatt „Ablegereife von Zurrgurten“ folgender Hinweis zu lesen:


"Zum Niederzurren dürfen nur Zurrgurte mit STF-Kennzeichnung eingesetzt werden.

Zurrgurte, die ausschließlich zum Direktzurren konzipiert sind, bedürfen (gemäß der Richtlinie VDI 2700 Blatt 3.1) keiner STF-Kennzeichnung (STF=Standard Tension Force=mit Spannelement erreichbare Vorspannkraft im Zurrgurt bei normaler Handkraft)."


Laut der Norm DIN EN 12195-2 müssen folgende Angaben auf dem Etikett eines Zurrgurtes (zum Niederzurren) vorhanden sein:

  • Dehnung bei zulässiger Höchstlast
  • Werkstoffkurzzeichen
  • Norm-Spannkraft (STF)
  • Norm-Handkraft (SHF)
  • Zurrkraft (LC)
  • Gurtlänge in Meter
  • Fertigungsdatum: Monat/Jahr
  • Norm
  • Hinweis: "Nicht heben, nur zurren!"
  • Rückverfolgbarkeitscode des Herstellers
  • Hersteller / Inverkehrbringer

Ein fehlendes Etikett führt zur Ablegereife.