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Grundsätzlich ist der Fahrzeugführer mit für die Ladungssicherung verantwortlich. Dies ergibt sich u. a. aus § 22 "Ladung" der Straßenverkehrsordnung -StVO-.§22 (1) StVO: "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin ...
Stand: 27.12.2023
Dialog: 6244
Absetzkippfahrzeuge sind von dem Kipp- und Absetzbehälter im Regelfall unabhängig in Verkehr gebracht, d.h. austauschbar. Bei der Ermittlung der zulässigen Ladung darf einerseits der Absetzbehälter mit der Ladung nicht überladen werden und andererseits darf der Absetzkipper (Nutzlast) mit dem gefüllten Absetzbehälter nicht überladen werden. "Es dürfen nur solche austauschbaren Kipp ...
Stand: 10.05.2023
Dialog: 7782
Das Verhalten im Straßenverkehr regelt für alle Verkehrsteilnehmer die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Werden Beschäftigte beschäftigt, ist neben dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" als spezielle Rechtsnorm zu nennen.Nach § 22 StVO ist die Ladung so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 2459
Zunächst muss geprüft werden, ob der Anhänger überhaupt in der Lage ist die Ladung aufzunehmen. Zu beachten ist die max. Zuladung des Anhängers und die zulässige Stützlast an der Anhängerkupplung.Bei palettierter Ware eignen sich zur Ladungssicherung am besten Zurrgurte mit Ratsche oder Ladungssicherungsnetze. So wird ein Verrutschen der Ladung auch auf schlechten Straßen, bei plötzlichen ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11618
Grundsätzlich ist jede Art von Ladung auf Fahrzeugen nach den §§ 22 und 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verkehrssicher zu verstauen. In der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift heißt es u.a.: "Zu verkehrssicherer Verstauung gehört sowohl eine die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht beeinträchtigende Verteilung der Ladung, als auch deren sichere Verwahrung, wenn nötig Befestigung ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 2683
, der die Güter auf das Fahrzeug bringt, der Verlader ist.Solange also die 1. Ladung in keinster Weise verändert wird, sind Sie nicht in der Verantwortung, da Sie nicht der Verlader des Gutes sind. Sobald Sie aber die Ladung anfassen, und sollte es auch nur das Lösen der Spanngurte sein, führen Sie eine Veränderung herbei und würden dann in die Verantwortung kommen. Aber auch dann, wenn Sie sich entschließen ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 11367
werden, da eine erhebliche Verkehrsgefährdung zu befürchten ist. Es steht nicht in dem Ermessen des Verladers der Zuladung, dass Fahrzeug am Verlassen des Grundstückes zu hindern. Hier geht die Rechtsprechung ggf. von Nötigung aus. Es versteht sich von selbst, dass der Verlader der Zuladung dafür Sorge trägt, dass die eigene Ladung nur übergeben wird, wenn a) das Fahrzeug für die Ladung geeignet ist, b) Hilfsmittel ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 2584
Teil 1 -Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge.In der DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge stehtin § 37 "(4) Die Ladung ist so zu verstauen und bei Bedarf zu sichern, dass bei üblichen Verkehrsbedingungen eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen ist." und in § 44 "(3 ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44004
Unseres Erachtens kann ein Verlader seine Pflichten / Verantwortung nicht an Dritte übertragen. In Kommentierungen und Gerichtsurteile zu § 22 Straßenverkehrsordnung -StVO- "Ladung" heißt es: "...dass diese Vorschrift sich nicht nur an den Führer und Halter des Fahrzeuges richtet, sondern an jeden, der für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ist, insbesondere ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 2773
Beim Thema "Ladungssicherung" kann ein Verlader seine Pflichten/Verantwortung grundsätzlich nicht an Dritte übertragen. In Kommentierungen und Gerichtsurteilen zu § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) "Ladung" heißt es: "...dass diese Vorschrift sich nicht nur an den Führer und Halter des Fahrzeuges richtet, sondern an jeden, der für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6168
Es ist richtig, dass dies einen Verstoß gegen eine korrekte Ladungssicherung darstellt, da der Hersteller diese zum Zweck der Befestigung vorgesehen hat. Aus diesem Grund sind auch alle Twistlocks zu benutzen.Wenn die Wechselbrücke mit allen für die Befestigung vorgesehen Twistlocks mit dem Fahrzeug verbunden wird, gilt das Fahrzeug zusammen mit der Wechselbrücke als Fahrzeugeinheit. Die Ladungssi ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 8743
Arbeitsschutzanforderungen für die an Bord tätigen Seeleute. Zu diesen Anlagen gehört u.a. das Kapitel VI der Anlage zu SOLAS ("Beförderung von Ladung"). Nach Regel VI / 5.6 SOLAS sind Ladungen während der gesamten Reise nach Maßgabe des an Bord befindlichen Ladungssicherungshandbuches zu laden, zu stauen und zu sichern.Speziell für RoRo-Schiffe ist in dieser Regel weiterhin ausgeführt, dass die Ladungssicherung ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 2667
werden können." Umfangreiche Informationen zum sicheren Umgang mit Leitern und Tritten werden in der gleichnamigen DGUV Information 208-016 (bisher: BGI 694) "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" angeboten. Das Verlassen der Leiter/Begehen der zu sichernden Ladung ist in Höhen über 2 Metern wegen fehlender Absturzsicherungen nicht zulässig. Weitere Arbeitsverfahren: - Für den Personentransport zu hoch ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 3964
werden, es müssen Regelungen für die gegenseitige Nutzung von Betriebseinrichtungen bestehen und wem der Fahrer die Ladebereitschaft seines Fahrzeugs mitzuteilen hat.Auf der Beladerseite muss festgeschrieben sein, wer vor Ladebeginn die ordnungsgemäße Sicherung der LKW an der Ladestelle und die Eignung der Fahrzeuge (samt Ausrüstung) für die vorgesehene Ladung beurteilt und welche Person die Beladung freigibt.Bei Auswahl ...
Stand: 27.08.2014
Dialog: 21867
Grundsätzlich gilt, dass gemäß § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu dokumentieren hat. Informationen zur Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie u. a. auf dem Portal www.gefaehrdungsbeurteilung.de. Nach § 22 Straßenverkehrsordnung -StVO- gilt, dass die Ladung einschließlich Geräten zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen so ...
Stand: 27.11.2015
Dialog: 25429
zu treffen.Das bedeutet, dass grundsätzlich von der Leitung des Betriebes an Mitverantwortung für die Ladungssicherung getragen wird. Durch entsprechende Pflichtenübertragung kann die Verantwortung auch auf nachgeordnete Personen übertragen werden.Beschäftigten, denen entsprechende Verantwortlichkeiten und Befugnisse schriftlich übertragen wurden, sollten Selbstabholer darauf hinweisen die Ladung zu sichern ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 16187
, die für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ist (z.B. Verlader, Absender).Ladungssicherung fängt aber nicht erst an, wenn das Ladegut auf der Rampe steht, sondern schon bei der Auswahl der Verpackungen oder der Konstruktion von Maschinen.Vor der Ladungssicherung ist erst einmal die Ladeeinheitensicherung zu betrachten. Denn wenn eine vernünftige Ladeeinheitensicherung fehlt, ist eine Ladungssicherung ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 3874
Eine Unterweisung ist, unserer Einschätzung nach, in Ihrem Fall ausreichend.Der Sprinter ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach Nummer 1.9 a) des Anhangs der BetrSichV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben.Nach ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43208
Unterweisung:Grundsätzlich gilt, dass gemäß § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu dokumentieren hat. Informationen zur Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie bei der BAuA.Nach § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt, dass die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen so zu verstauen und zu sichern ...
Stand: 26.10.2022
Dialog: 27856
Eingreifen weiterhin ermöglicht oder nicht."DA zu § 55 Abs. 3:"Sollen abgesetzte Sattelanhänger oder Wechselaufbauten beladen werden, ist das Gewicht der Ladung mit zu berücksichtigen. Zum Be- und Entladen siehe insbesondere auch § 37 Abs. 2."Hinweis:Auf den Fragebogen "Rangieren und Abstellen" des GDA Arbeitsprogramm "Transport", insbesondere die Frage 9 "Sind für das Abstellen von Sattelaufliegern ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 42965