Ergebnisse 1 bis 20 von 30 Treffern
Die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.3 ADR kann ausschließlich für die Betankung des Fahrzeug oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen genutzt werden. Der Transport zur Auftankung eines Aggregats auf der Baustelle ist unter dieser Freistellung nicht zulässig. Es ist zu prüfen ob die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c) ADR (sogenannte Handwerkerregelung) in Anspruch genomm ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 43133
Die Gefahrgutverordnung See (GGVSee) regelt die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen. Bei einem Transport von verpackten gefährlichen Gütern mittels eines Fährschiffs, wird der Verkehrsträger "See" genutzt.Gemäß § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) muss ein Unternehmen, sobald es an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der GGVSee ...
Stand: 04.05.2019
Dialog: 42700
Grundsätzlich gilt national die Gefahrgutgesetzgebung für zwei- und vierrädrigen Fahrzeuge ab einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h. § 2 GGVSEB Begriffsbestimmungen: Die nachfolgenden Begriffe werden im Sinne dieser Verordnung wie folgt verwendet: 6. Fahrzeuge sind im innerstaatlichen Verkehr und innergemeinschaftlichen Verkehr abweichend von der Begriffsbestimmung im ADR die in Abschni ...
Stand: 26.01.2015
Dialog: 22943
Die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) können in dem von Ihnen beschriebenen Fall nicht in Anspruch genommen werden. Diese Freistellungen gelten nur, wenn durch das Unternehmen, Beförderungen in Verbindung mit Ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden (für den Eigenbedarf; nicht für Dritte). Durch diese Freistellungen würden die Vorschriften des ADR nicht gelten. Es können von Ihnen ...
Stand: 25.08.2016
Dialog: 9056
Die sogenannte Handwerkerregelung gilt nur für den jeweiligen Handwerker zur Beförderung zum Einsatz-Arbeitsort zur unmittelbaren Verwendung. Also ist die Handwerkerregelung hier nur anwendbar, wenn der Handwerker (Monteur) selbst diese Sauerstoffflasche vom Händler zum Einsatz-/Arbeitsort transportiert, um diese Sauerstoffflasche dort zur unmittelbaren Ausübung seiner Tätigkeit zu verwenden ...
Stand: 19.08.2017
Dialog: 3431
sein, sofern nicht Vereinbarungen zwischen den von der Beförderung berührten Staaten etwas anderes vorschreiben; und– den in diesem Kapitel vorgeschriebenen Kennzeichen gekennzeichnet sein.Mit Ausnahme des Luftverkehrs gelten die übrigen Vorschriften des Unterabschnitts 5.1.2.1 nur, wenn andere gefährliche Güter in der Umverpackung enthalten sind, die nicht in begrenzten Mengen verpackt sind, und nur ...
Stand: 18.04.2019
Dialog: 42660
Fahrzeuge mit Plane/Spriegel, Curtainsider etc. gelten nach dem Kapitel 1.2 ADR als bedeckte oder gedeckte Fahrzeuge. Sie sind demnach für die Beförderung von Gasen nicht ausreichend belüftet.Grundsätzlich erfolgt nach dem Kapitel 7.5 ADR die Beförderung von erstickenden, brennbaren oder toxischen Gasen u. a. nur unter Anwendung der Sondervorschrift CV 36. Muss in Ausnahmefällen von belüfteten ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 5171
Nach Absatz 1.1.4.2.1 des ADR darf das Gefahrgut im Rahmen einer Transportkette, die die Seebeförderung einschließt, auch für den Teil der Landbeförderung mit dem IMDG-Code gekennzeichnet werden. Da es sich im vorliegenden Fall nur um eine zusätzliche Kennzeichnung handelt und der Hersteller sich sicher sein muss, dass bei einer Seebeförderung die Kennzeichnung vollständig ist, dürfte ...
Stand: 06.05.2019
Dialog: 2631
ist. Die Beförderung in PKW-Kombi darf nur ausnahmsweise und kurzzeitig erfolgen. Da die Lüftungsmaßnahmen nur im Fahrbetrieb wirksam sind, dürfen sich Flüssiggasflaschen nur während der Fahrt im Fahrzeug befinden. Die Flaschen dürfen erst unmittelbar vor Fahrtantritt in das Fahrzeug verladen werden. Unmittelbar nach der Beförderung sind die Flaschen zu entladen."Auf die Empfehlungen der EIGA - European Industrial ...
Stand: 21.07.2017
Dialog: 4356
Ja, siehe hierzu Nummer 7-4.2 "Zu Abschnitt 7.5.1 ADR/RID" der RSEB 2023. Hier lässt sich Folgendes nachlesen:"Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die in Kapitel 1.4 in Verbindung mit Abschnitt 7.5.1 ADR/RID angestrebte Sicherheitswirkung nur mit einer hundertprozentigen Kontrolle erreichbar ist. Es können jedoch auch stichprobenartige Kontrollen akzeptiert werden, wenn eine gleichwertige ...
Stand: 26.12.2023
Dialog: 43871
, können nur unter den Bedingen der UN-Klassifizierung 3175 als lose Schüttung befördert werden.Die Bedingungen lauten:Gemische fester Stoffe, die den Vorschriften des ADR nicht unterliegen, mit entzündbaren flüssigen Stoffen dürfen unter dieser Eintragung befördert werden, ohne dass zuvor die Klassifizierungskriterien der Klasse 4.1 angewendet werden, vorausgesetzt, zum Zeitpunkt des Verladens des Stoffes ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11470
" dürfen Feuerwerkskörper des Codes 1.4S ohne Gesamtmengenbegrenzung in einem Fahrzeug befördert werden. Anforderungen an das Fahrpersonal werden dabei nicht gestellt. Feuerwerkskörper des Codes 1.4G dürfen nur bis zu einen Grenzwert von 333 kg Nettoexplosivstoffmasse ohne ADR-geschultes Fahrpersonal befördert werden. Danach muss eine Fahrerausbildung nach dem Abschnitt 8.2.1 des ADR ...
Stand: 19.12.2023
Dialog: 3060
ohne Infektionsverdacht (zum Beispiel Bewertung einer durch einen Impfstoff herbeigeführten Immunität, Diagnose einer Autoimmunerkrankung)Die aufgeführten Proben gelten nur dann als freigestellt, wenn davon auszugehen ist, dass lediglich eine minimale Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie Krankheitserreger enthalten.Das ist vor allem bei Drogen- und Alkoholtests zu berücksichtigen. Auch das mögliche ...
Stand: 06.05.2021
Dialog: 42787
nicht ausreichend, nur den Rollcontainer zu kennzeichnen. ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20758
LUFT, VERDICHTET (DRUCKLUFT) UN 1002Gefahrzettel 2.2 (siehe Absatz 5.2.2.2.2 ADR)Nach Sondervorschrift 292 Kapitel 3.3 ADR gilt dies nur für Luft mit höchstens 23,5 Vol% Sauerstoff.Nach Unterabsatz 5.2.2.2.1.2 Gasflaschen ADR müssen die Gasflaschen mit dem Gefahrzettel versehen werden. Dabei können die Abmessungen der NORM ISO 7225: 1944 (Warnaufkleber für Gasflaschen) entsprechen.Nach Absatz ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5650
nach Abschnitt 7.5.11 ADR/RID zugeordnet ist, sollen in offenen oder belüfteten Fahrzeugen/Wagen oder Containern befördert werden. Die Wörter „wenn dies nicht möglich ist“ in Satz 2 der Sondervorschrift CV/CW 36 sind so zu verstehen, dass hinsichtlich eines konkreten Beförderungsvorgangs von dieser Anforderung nur abgewichen werden darf, wenn damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden wäre. 7-13.2.S ...
Stand: 12.12.2023
Dialog: 3071
vorn und hinten gekennzeichnet sein, sofern die Beförderungseinheit nicht andere gefährliche Güter enthält, für die eine Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln gemäss Abschnitt 5.3.2 vorgeschrieben ist. In letzterem Fall darf die Beförderungseinheit nur mit den vorgeschriebenen orangefarbenen Tafeln oder gleichzeitig mit orangefarbenen Tafeln gemäss Abschnitt 5.3.2 und mit mit den Kennzeichen gemäss ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43486
werden im Unterabschnitt 6.1.3.1 ADR genannt, und sollen bei einem Fassungsraum der Verpackung bis zu 30 l/kg mindestens 6 mm, darüber hinaus mindestens 12 mm betragen. Der Arbeitgeber hat nicht nur durch "Augenscheinnahme" mittels einer Gefährdungsbeurteilung die Infektionsgefahr bei der Krankenhaus- und OP-Wäsche zu ermitteln. § 6 BiostoffV führt hierzu folgendes auf: "Kann bei diesen Tätigkeiten eine der in § 4 ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 19686
) (Handwerkerregelung) können in dem von Ihnen beschriebenen Fall in Anspruch genommen werden. Die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.1 c) gelten nur, wenn durch das Unternehmen Beförderungen in Verbindung mit Ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden (für den Eigenbedarf; nicht für Dritte). Für Beförderungen zum Zweck der internen oder externen Versorgung eines Unternehmens gilt die Handwerkerregelung ...
Stand: 11.11.2020
Dialog: 16230
ist, dass sie ihre Lage nur geringfügig verändern kann. Weitere Informationen dazu bieten das Merkblatt "Ladungssicherung bei Kleintransportern" und das Merkblatt "Transport von Druckgasflaschen, Paletten, Bündeln, Druckfässern und Kryogefäßen mit Straßenfahrzeugen" des Industrieverbandes Gase, an. Straßenverkehrsrechtlich ist der Fahrzeugführer (Fahrer) für die Sicherung der Ladung verantwortlich und trägt somit ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 5978