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Wie muss ein Karton bezettelt werden, wenn ein Kanister UN2820 als Gefahrgut und ein Kanister UN1987 als LQ in 1 Karton verschickt wird?

KomNet Dialog 42660

Stand: 18.04.2019

Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Kennzeichnungen und erforderliche Unterlagen

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Frage:

Wie muss ein Karton bezettelt werden wenn 1 Kanister z.b. UN2820 als Gefahrgut und 1 Kanister UN1987 als LQ in 1 Karton verschickt wird? Die Gefahrzettel für UN2820 sind klar plus Umverpackung und Pfeile, aber muss auch das LQ Zeichen drauf oder muss dann UN1987 auch als Gefahrgut mit angegeben werden?

Antwort:

Das Versandstück ist zusätzlich zu den Kennzeichnungen für die UN Nummer 2820 mit dem LQ Zeichen nach Unterabschnitt 3.4.7.1 ADR zu kennzeichen. In Abschnitt 3.4.11 ist folgendes nachzulesen:


"3.4.11 Verwendung von Umverpackungen

Für eine Umverpackung, die in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter enthält, gilt Folgendes:


Sofern die für alle in einer Umverpackung enthaltenen gefährlichen Güter repräsentativen Kennzeichen nicht sichtbar sind, muss die Umverpackung mit


– dem Ausdruck «UMVERPACKUNG» gekennzeichnet sein; die Buchstabenhöhe des Kennzeichens «UMVERPACKUNG» muss mindestens 12 mm sein. Das Kennzeichen muss in einer Amtssprache des Ursprungslandes und, wenn diese Sprache nicht Deutsch, Englisch oder Französisch ist, ausserdem in Deutsch, Englisch oder Französisch angegeben sein, sofern nicht Vereinbarungen zwischen den von der Beförderung berührten Staaten etwas anderes vorschreiben; und

– den in diesem Kapitel vorgeschriebenen Kennzeichen gekennzeichnet sein.


Mit Ausnahme des Luftverkehrs gelten die übrigen Vorschriften des Unterabschnitts 5.1.2.1 nur, wenn andere gefährliche Güter in der Umverpackung enthalten sind, die nicht in begrenzten Mengen verpackt sind, und nur in Bezug auf diese anderen gefährlichen Güter."