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Dürfen wir Gefahrgüter mit Lkw auf Paletten per Fähre nach Griechenland oder Finnland transportieren, wenn wir nur einen Gefahrgutbeauftragten für den Transport auf der Straße haben?

KomNet Dialog 42700

Stand: 04.05.2019

Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Gefahrguttransport

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Frage:

Dürfen wir Gefahrgüter mit Lkw auf Paletten per Fähre nach Griechenland oder Finnland transportieren, wenn wir nur einen Gefahrgutbeauftragten für den Transport auf der Straße haben? Benötigen wir eine IMO Erklärung?

Antwort:

Die Gefahrgutverordnung See (GGVSee) regelt die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen. Bei einem Transport von verpackten gefährlichen Gütern mittels eines Fährschiffs, wird der Verkehrsträger "See" genutzt.


Gemäß § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) muss ein Unternehmen, sobald es an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der GGVSee zugewiesen sind, mindestens einen Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeauftragter) schriftlich bestellen. Da Ihnen vermutlich mindestens die Pflichten als "Versender" und als "Beförderer" zufallen, hätten Sie die Pflicht einen Gefahrgutbeauftragten für den Verkehrsträger See zu bestellen. Ggf. können Sie eine der unter § 2 GbV genannten Befreiungen nutzen.


Für einen solchen Transport benötigen Sie eine IMO-Erklärung, da es sich bei dieser um das Beförderungsdokument für gefährliche Güter im Seeverkehr handelt. In dieser sollten sich die Anforderungen des Abschnitts 5.4.1 IMDG-Code (International Maritime Dangerous Goods-Code) sowie § 6 GGVSee widerspiegeln .