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Besteht für die nach 7.5.1.2 ADR durchzuführende Kontrolle eine schriftliche Dokumentationspflicht?

KomNet Dialog 43871

Stand: 26.12.2023

Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Gefahrguttransport

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Frage:

Besteht für die nach 7.5.1.2 ADR durchzuführende Kontrolle eine schriftliche Dokumentationspflicht?

Antwort:

Ja, siehe hierzu Nummer 7-4.2 "Zu Abschnitt 7.5.1 ADR/RID" der RSEB 2023. Hier lässt sich Folgendes nachlesen:

"Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die in Kapitel 1.4 in Verbindung mit Abschnitt 7.5.1 ADR/RID angestrebte Sicherheitswirkung nur mit einer hundertprozentigen Kontrolle erreichbar ist. Es können jedoch auch stichprobenartige Kontrollen akzeptiert werden, wenn eine gleichwertige Sicherheitswirkung erzielt wird. Sowohl das Vorgehen bei der Stichprobe als auch das zugrunde liegende Qualitätssicherungssystem sind schriftlich und nachvollziehbar zu dokumentieren. Diese Verfahren können durch die Überwachungsbehörden überprüft werden. "