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, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt.Bei reinem privaten Transport unter v.g. Vorausetzungen gelten folglich ausschließlich die Bestimmungen der StVO, hier insbesondere die Bestimmungen der §§ 22 und 23 StVO.Daraus ergibt ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 6238
Wir stimmen mit Ihnen überein, dass hier ein Transport von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern nach Kapitel 3.4 ADR möglich ist.Hiernach gilt, dass für die Innenverpackung oder den Gegenstand anwendbare Mengengrenze für jeden Stoff in der Spalte 7a der Tabelle A in Kapitel 3.2 festgelegt ist. Für die von Ihnen angegebenen Druckgaspackungen ist dies 1 Liter.Eine Gesamtmengengrenze ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43486
Der Transport einer Sauerstoffflasche im Pkw auf einem Beifahrersitz ist verboten. Dieses gilt unabhängig davon, ob es sich beim Fahrzeugführer um eine Auszubildende oder eine andere Person handelt. Sowohl in der Straßenverkehrsordnung -StVO- als auch im Gefahrgutrecht (GGVSEB/ADR) ist die Sicherung der Ladung zwingend vorgeschrieben. § 22 (1) StVO: die Ladung einschließlich Geräte ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 5978
Die hochkonzentrierte Salpetersäure darf in Deutschland auf der Straße befördert werden. Es sind die Anforderungen des ADR hinsichtlich Fahrzeug, Verpackung, Fahrzeugführer u.s.w. zu beachten. Weitere Einschränkungen über das ADR hinaus sind nicht bekannt.Es sollte geprüft werden, ob entsprechende Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheide Vorgaben für den Transport der Säure beinhalten. Abweichungen ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6497
allgemeinen Sicherheitsvorschriften entsprechend § 4 GGVSEB, zu denen auch die von Ihnen angefragten Sicherheitshinweise zählen, sollten zur Erzielung eines hohen Sicherheitsniveaus jedoch bei jeder Beförderung beachtet werden.Hinweis:Auf die Sicherheitshinweise des Industriegaseverband zum Thema "Transport von Gasflaschen in kleinen Mengen" möchten wir hinweisen. ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 12434
Ja, Sharps müssen für den Transport mit der UN-Nummer 3291 gekennzeichnet werden. Bei Sharps handelt es sich um Kunststoffbehälter, die zur Entsorgung "medizinischer Abfälle" genutzt werden. Medizinische oder klinische Abfälle, bei denen Gründe für die Annahme bestehen, dass eine Wahrscheinlichkeit für das Vorhandensein ansteckungsgefährlicher Stoffe besteht, sind der UN-Nummer 3291 zuzuordnen ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 28529
Bei den Behältern ist zu unterscheiden, ob diese als ortsfeste Lagerbehälter oder ungereinigte leere Verpackung verwendet wurden. Ein Zerteilen der Behälter ist nicht zulässig.Für den Transport von ortsfesten Lagerbehältern kann die Freistellung f) nach Unterabschnitt 1.1.3.1 ADR angewendet werden."Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: f) die Beförderung ungereinigter leerer ortsfester ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 7234
Für den Transport von Batterien mit den UN-Nummern 2794, 2795, 2800, 3028 gibt es im ADR die Sondervorschrift 598 (Kapitel 3.3). Gefahrgutvorschriften können Sie unter www.tes.bam.de einsehen.Batterien mit dieser Sondervorschrift unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, wenn folgende Punkte eingehalten werden:"a) Neue Batterien, wenn: - sie gegen Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert ...
Stand: 19.03.2024
Dialog: 12675
oder der Fertigungsnormen überdimensioniert sind, wenn sie in einer starken Außenverpackung verpackt sind.Bem. «Im Herstellungsland angewendete Vorschriften» bedeuten im Herstellungsland oder im Verwendungsland anwendbare Vorschriften."Dies bedeutet, wenn die Bedingungen der Sondervorschrift erfüllt sind, ist dieser Transport vom ADR freigestellt. ...
Stand: 03.05.2022
Dialog: 10778
Grundsätzlich gilt national die Gefahrgutgesetzgebung für zwei- und vierrädrigen Fahrzeuge ab einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h. § 2 GGVSEB Begriffsbestimmungen: Die nachfolgenden Begriffe werden im Sinne dieser Verordnung wie folgt verwendet: 6. Fahrzeuge sind im innerstaatlichen Verkehr und innergemeinschaftlichen Verkehr abweichend von der Begriffsbestimmung im ADR die in Abschni ...
Stand: 26.01.2015
Dialog: 22943
Die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) können in dem von Ihnen beschriebenen Fall nicht in Anspruch genommen werden. Diese Freistellungen gelten nur, wenn durch das Unternehmen, Beförderungen in Verbindung mit Ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden (für den Eigenbedarf; nicht für Dritte). Durch diese Freistellungen würden die Vorschriften des ADR nicht gelten. Es können von Ihnen die ...
Stand: 25.08.2016
Dialog: 9056
Benzin (Ottokraftstoff; CAS-Nr. 8006-61-9) "besitzt" nach den Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (GESTIS-Stoffdatenbank) u. a. den H-Satz 350 "Kann Krebs erzeugen" und es sind somit grundsätzlich die §§ 8, 9 und 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)) zu treffen (geschlossenes System, ...). Beim Transport des Aggregates in einem PKW müsste der Tank ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 5908
Das von Ihnen genannte Gefahrgut (UN 3481, Klasse 9, 240 Wh) eingebaut in einen akkubetriebenen Lüfter fällt tatsächlich nicht unter die Sondervorschrift 188, da mehr als 20 Wh vorliegen.Damit müssen für die Beförderung der Lüfter zunächst alle gefahrgutrechtlichen Vorschriften beachtet werden.Es existieren allerdings "Erleichterungen", sodass nicht alle gefahrgutrechtlichen Vorschriften beachtet ...
Stand: 30.01.2019
Dialog: 42571
Die Berechnung der Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen je Beförderungseinheit (Fahrzeug) richtet sich nach dem Abschnitt 1.1.3.6 ADR. Werden nach diesem Abschnitt die einzelnen höchstzulässigen Mengen je Beförderungseinheit oder in der Berechnungssumme den Wert 1000 überschritten, so sind die gesamten Vorschriften anzuwenden. Auf die genannten Stoffe angewandt, berechnet sich die Freistellun ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 6215
")- VDI 2700 Ladungssicherung auf Fahrzeugen.Die Ladungssicherung beginnt mit der Disposition des Transports und somit auch mit den erforderlichen Angaben über Gewicht, Schwerpunkt usw. Ladegüter sind auf der Ladefläche so anzuordnen, dass ihr Gesamtschwerpunkt im zulässigen Bereich (Lastverteilungsplan) liegt. Eine ausreichende Kennzeichnung des Ladeguts hat den Zweck, die für die Handhabung ...
Stand: 06.05.2019
Dialog: 1478
zur Durchführung der GGVSEB zu Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c1-4 Unter die Regelungen des Unterabschnitts 1.1.3.1 Buchstabe c u. a.:1-4.1 (S) Beförderungen gefährliche Güter im Straßenverkehr in:– Werkstattfahrzeugen,– Fahrzeugen mit Reservemengen von Stoffen für Straßenmarkierungsgeräte.+Wenn die oben gennanten Bedingungen eingehalten werden, fällt der Transport der Spraydose unter die Freistellungen ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 18430
Eine Forderung nach einer luft-/gasdichten Trennwand für einen Sprinter findet sich in den Vorschriften nicht. Jedoch ist auf eine ausreichende Be- und Entlüftung zu achten. Hierzu finden sich umfangreiche Informationen in der DGUV Information 210-001 (bisher: BGI/GUV-I 590) "Sichere Beförderung von Flüssiggasflaschen und Druckgaspackungen mit Fahrzeugen auf der Straße" unter dem Punkt 7.3.1 "Ausr ...
Stand: 21.07.2017
Dialog: 4356
Nein, für die beschriebenen Tanks können die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.5 ADR nicht in Anspruch genommen werden, da es sich weder um ein Grosspackmittel (IBC) noch um eine Grossverpackung handelt.Für den Tank gelten die Vorgaben des ADR, insbesonders Kapitel 4.3 mit dem Unterabschnitt 4.3.2.4 "Ungereinigte leere Tanks, Batterie-Fahrzeuge und MEGC". Dies bedeutet, der Transport ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20955
- als auch dem Gefahrgutrecht.Die korrekte Klassifizierung von gefährlichen Abfällen für den Transport ist äußerst schwierig. Anders als bei gefährlichen Gütern ist bei Abfällen die Zusammensetzung meist nicht klar definiert. Eine einfache Zuordnung eines Abfallstoffes zu einer UN-Nummer ist daher nicht möglich. Es müssen vielmehr zahlreiche Kriterien berücksichtigt werden, welche im Kapitel 2 des ADR beschrieben sind.Bei ...
Stand: 01.02.2018
Dialog: 13520
Nach dem Unterabschnitt 8.1.5.2 des ADR muss jede Beförderungseinheit mindestens mit einem Unterlegkeil ausgerüstet sein.Weitere nationale Forderungen ergeben sich zu diesem Thema aus § 41 Abs. 14 der StVZO:"Die nachstehend genannten Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Unterlegkeilen ausgerüstet sein. Erforderlich sind mindestens1. ein Unterlegkeil beia. Kraftfahrzeugen - ausgenommen Gleiskette ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 6756