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Welche Angaben bzw. Unterlagen sind für den Transport von Maschinenteilen erforderlich?

KomNet Dialog 1478

Stand: 06.05.2019

Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Kennzeichnungen und erforderliche Unterlagen

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Frage:

Welche Angaben (Gewicht, Anschlagpunkte, Schwerpunkt usw.) müssen wir für den Transport von Maschinenteilen bereitstellen und wo bzw. wie müssen wir diese dokumentieren (Betriebsanleitung, Herstellerschild, Zeichnungen, auf dem Maschinenteil, usw.)?

Antwort:

Angaben über Gewicht, Anschlagpunkte, Schwerpunkt etc. sind notwendig, um eine ordnungsgemäße Ladungssicherung herzustellen.


Die Pflichten für den Verlader ergeben sich aus verschiedenen Regelwerken, wie z.B.

- Straßenverkehrsordnung (StVO) § 22

- Handelsgesetzbuch (HGB) § 412

- Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen; DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge")

- VDI 2700 Ladungssicherung auf Fahrzeugen.


Die Ladungssicherung beginnt mit der Disposition des Transports und somit auch mit den erforderlichen Angaben über Gewicht, Schwerpunkt usw. Ladegüter sind auf der Ladefläche so anzuordnen, dass ihr Gesamtschwerpunkt im zulässigen Bereich (Lastverteilungsplan) liegt. Eine ausreichende Kennzeichnung des Ladeguts hat den Zweck, die für die Handhabung maßgeblichen Eigenschaften schnell erfassbar darzustellen.


Das Aufbringen der Kennzeichnung liegt in der Zuständigkeit des Verpackers. Die Kennzeichnungen müssen mit den Angaben in den Versand- und Begleitpapieren übereinstimmen.