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Gibt es ein Hilfsmittel, nach dem man Abfälle nach ihrer Abfallschlüsselnummer einer Gefahrgutklasse zuordnen kann?

KomNet Dialog 13520

Stand: 01.02.2018

Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Kennzeichnungen und erforderliche Unterlagen

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Frage:

Gibt es ein Hilfsmittel, nach dem man Abfälle nach ihrer Abfallschlüsselnummer einer Gefahrgutklasse zuordnen kann?

Antwort:

Abfälle können je nach ihren Eigenschaften zum Teil auch als Gefahrgüter eingestuft werden, wobei es keine Analogien gibt: „Gefährliche Abfälle” gemäß Abfallrecht sind also nicht automatisch „Gefahrgut/gefährliche Güter” gemäß Gefahrgutrecht. Wenn Abfall aufgrund seiner Eigenschaften als Gefahrgut eingestuft werden muss, dann unterliegt seine Entsorgung sowohl dem Abfall - als auch dem Gefahrgutrecht.


Die korrekte Klassifizierung von gefährlichen Abfällen für den Transport ist äußerst schwierig. Anders als bei gefährlichen Gütern ist bei Abfällen die Zusammensetzung meist nicht klar definiert. Eine einfache Zuordnung eines Abfallstoffes zu einer UN-Nummer ist daher nicht möglich. Es müssen vielmehr zahlreiche Kriterien berücksichtigt werden, welche im Kapitel 2 des ADR beschrieben sind.



Bei Zweifelsfragen empfehlen wir, Kontakt mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde aufzunehmen. In Nordrhein-Westfalen sind dies die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen