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Müssen Sharps (ASN 18 01 01) für den Transport mit der UN-Nummer 3291 gekennzeichnet werden?
KomNet Dialog 28529
Stand: 10.02.2017
Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Kennzeichnungen und erforderliche Unterlagen
Frage:
Müssen Sharps (ASN 18 01 01) für den Transport mit der UN-Nummer 3291 gekennzeichnet werden?
Antwort:
Ja, Sharps müssen für den Transport mit der UN-Nummer 3291 gekennzeichnet werden. Bei Sharps handelt es sich um Kunststoffbehälter, die zur Entsorgung "medizinischer Abfälle" genutzt werden. Medizinische oder klinische Abfälle, bei denen Gründe für die Annahme bestehen, dass eine Wahrscheinlichkeit für das Vorhandensein ansteckungsgefährlicher Stoffe besteht, sind der UN-Nummer 3291 zuzuordnen.
Neben der Angabe der UN-Nummer muss zusätzlich noch der Gefahrzettel nach dem Muster Nr. 6.2 angebracht werden. Zusätzlich können noch weitere Kennzeichnungen - auch aus anderen Rechtsbereichen- notwendig sein. Beispielsweise könnte geprüft werden, ob eine Einstufung und damit auch Kennzeichnung als umweltgefährdender Stoff gemäß 5.2.1.8. ADR vorliegt oder ob Ausrichtungspfeile gemäß 5.2.1.9. ADR notwendig sind.
Des Weiteren ergeben sich für ansteckungsgefährliche Stoffe, die der UN-Nummer 3291 zugeordnet sind, weitere Verpackungsanweisungen aus dem Teil 4 des ADRs. Als Beispiel sei hier die Verpackungsanweisung P 621 genannt. Bedingt durch diese Anweisung können sich weitere Kennzeichungsvorschriften ergeben.