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Gibt es Gefahrgut-Transporte, bei denen das Mitführen von mehr als einem Unterlegkeil gefordert wird?

KomNet Dialog 6756

Stand: 14.03.2019

Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Fahrzeugausrüstung

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Frage:

Gibt es Gefahrgut-Transporte, bei denen das Mitführen von mehr als einem Unterlegkeil gefordert wird? Sind Vorschriften über den konkreten Anbringungsort bzw. die Zugänglichkeit des/der Unterlegkeil(e) bekannt?

Antwort:

Nach dem Unterabschnitt 8.1.5.2 des ADR muss jede Beförderungseinheit mindestens mit einem Unterlegkeil ausgerüstet sein.


Weitere nationale Forderungen ergeben sich zu diesem Thema aus § 41 Abs. 14 der StVZO:

"Die nachstehend genannten Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Unterlegkeilen ausgerüstet sein. Erforderlich sind mindestens

1. ein Unterlegkeil bei

a. Kraftfahrzeugen - ausgenommen Gleiskettenfahrzeuge - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t,

b. zweiachsigen Anhängern - ausgenommen Sattel- und Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg,

2. zwei Unterlegkeile bei

a. drei- und mehrachsigen Fahrzeugen,

b. Sattelanhängern,

c. Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.

Unterlegkeile müssen sicher zu handhaben und ausreichend wirksam sein. Sie müssen im oder am Fahrzeug leicht zugänglich mit Halterungen angebracht sein, die ein Verlieren und Klappern ausschließen. Haken oder Ketten dürfen als Halterungen nicht verwendet werden."


Gleichlautende Forderungen werden in § 30 "Unterlegkeile" der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" genannt.


Hinweis:

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.