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Orangefarbene Warntafeln finden Sie an kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten. Sie sollen auf den Transport gefährlicher Güter und auf eventuelle Gefahren hinweisen. Im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) ist im Abschnitt 5.3.2 die vollständige Vorschrift über die “orangefarbene Kennzeichnung” nachzulesen. Bei Transporten ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 8644
5.2.2.1.2 dürfen statt Gefahrzetteln auch unauslöschbare Gefahrzeichen angebracht werden, die den vorgeschriebenen Mustern genau entsprechen.In der RSEB ist unter Ziffer 5-2 nachzulesen, dass Versandstücke, Tanks, Container, MEGC, MEMU und Beförderungseinheiten/Wagen, die eine zusätzliche, nicht geforderte Kennzeichnung und Bezettelung tragen, die jedoch auf eine vorhandene Gefahr im Sinne ...
Stand: 15.04.2020
Dialog: 26277
und die Zwischenverpackung gemäß dieser Verordnung gekennzeichnet. Die äußere Verpackung kann ebenfalls gemäß dieser Verordnung gekennzeichnet werden. Betreffen das/die gemäß dieser Verordnung erforderliche(n) Gefahrenpiktogramm(e) und die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter die gleiche Gefahr, braucht/ brauchen das/die gemäß dieser Verordnung erforderliche(n) Gefahrenpiktogramm(e) nicht auf der äußeren ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21196
Nach Absatz 1.1.4.2.1 des ADR darf das Gefahrgut im Rahmen einer Transportkette, die die Seebeförderung einschließt, auch für den Teil der Landbeförderung mit dem IMDG-Code gekennzeichnet werden. Da es sich im vorliegenden Fall nur um eine zusätzliche Kennzeichnung handelt und der Hersteller sich sicher sein muss, dass bei einer Seebeförderung die Kennzeichnung vollständig ist, dürfte ...
Stand: 06.05.2019
Dialog: 2631
Die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt -GGVSEB- regelt in den §§ 17 ff. die Pflichten der an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten.Im Sinne der GGVSEB ist Verlader gemäß Abschnitt 1.2.1 ADR das Unternehmen, das die Versandstücke (Gasflasche) in ein Fahrzeug verlädt. Verlader im Sinne d ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 12434
Bei der Beförderung gefährlicher Güter, die in verschiedenen Verkehrsträgern erfolgt, wird der Sachverhalt für den Straßentransport nach dem Unterabschnitt 1.1.4.2 des ADR betrachtet. Versandstücke, Container, ortsbewegliche Tanks und Tankcontainer, die den Vorschriften für Verpackung, Zusammenpackung, Kennzeichnung und Bezettelung von Versandstücken oder Anbringen von Großzetteln (Placards ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8437
")- VDI 2700 Ladungssicherung auf Fahrzeugen.Die Ladungssicherung beginnt mit der Disposition des Transports und somit auch mit den erforderlichen Angaben über Gewicht, Schwerpunkt usw. Ladegüter sind auf der Ladefläche so anzuordnen, dass ihr Gesamtschwerpunkt im zulässigen Bereich (Lastverteilungsplan) liegt. Eine ausreichende Kennzeichnung des Ladeguts hat den Zweck, die für die Handhabung ...
Stand: 06.05.2019
Dialog: 1478
einer gültigen Fahrerschulung nach Abschnitt 8.2.1 sein– die Kennzeichnungsvorschriften sind einzuhalten (Kennzeichnung des Tankanhängers mit dem Großzetteln der Nr. 3 Entzündbare flüssige Stoffe und Umweltgefährdende Stoffe)– orangefarbene Kennzeichnung des Fahrzeugs– Begleitpapiere nach Abschnitt 8.1.2 wie ein Beförderungspapier und schriftliche Weisungen (Unfallmerkblätter)– eine entsprechende ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17251
Druckausgleich mit dem Ladeabteil beim Auslösen von Airbags dienen, erfüllen diese Anforderung üblicherweise nicht. Allerdings wird durch die Verhinderung des Gasaustauschs nur die Fahrzeugbesatzung während der Beförderung geschützt und nicht Personen, die im Anschluss das Ladeabteil oder den Container öffnen oder betreten, weshalb zusätzlich die Kennzeichnung nach Abschnitt 7.5.11 Sondervorschrift CV 36 ADR ...
Stand: 12.12.2023
Dialog: 3071
. Neben der Angabe der UN-Nummer muss zusätzlich noch der Gefahrzettel nach dem Muster Nr. 6.2 angebracht werden. Zusätzlich können noch weitere Kennzeichnungen - auch aus anderen Rechtsbereichen- notwendig sein. Beispielsweise könnte geprüft werden, ob eine Einstufung und damit auch Kennzeichnung als umweltgefährdender Stoff gemäß 5.2.1.8. ADR vorliegt oder ob Ausrichtungspfeile gemäß 5.2.1.9. ADR ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 28529
ergriffen wurden, um mögliche Gefahren auszuschließen. Gefahren sind ausgeschlossen, wenn Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren der Klassen 1 bis 9 ergriffen wurden."Zu Unterabschnitt 1.1.3.5 wird in den Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) noch ausgeführt:"1-11 Geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren der Klassen 1 bis 9 sind ergriffen, wenn die Verpackungen z. B.– keine gefährlichen Dämpfe ...
Stand: 20.06.2023
Dialog: 43789
Ja, hier sind die Regelungen für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße ADR heranzuziehen. Nach dem Unterabschnitt 1.1.3.1 c) der sogenannten "Handwerkerregelung" gelten die Vorschriften des ADR nicht für Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusam ...
Stand: 17.11.2014
Dialog: 22279
In Unterabsatz 2.2.62.1.5.9 ADR heißt es hierzu:"Mit Ausnahme vona) medizinischem Abfall (UN 3291),b) medizinischen Instrumenten oder Geräten, die mit ansteckungsgefährlichen Stoffen der Kategorie A (UN 2814 oder UN 2900) kontaminiert sind oder solche Stoffe enthalten, undc) medizinischen Instrumenten oder Geräten, die mit gefährlichen Gütern, welche unter die Begriffsbestimmung einer anderen Klas ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20758
nicht den Vorschriften des ADR."Im Regelfall sollten die von Ihnen genannten Kühlschränke unter die Sondervorschrift 291 fallen und die Vorschriften des ADR, wie z. B. die Kennzeichnung, müssen nicht eingehalten werden. ...
Stand: 23.08.2019
Dialog: 42819
Eine Verpackung gilt im Sinne des ADR dann als gereinigt, wenn Gefährdungen ausgeschlossen sind, welche zu einer Assimilierung dieser Gefahr in eine Gefahrklasse des ADR führen würde. Weiter unterliegen leere ungereinigte Verpackungen nicht dem ADR, wenn in der Stoffliste des ADR in Spalte 6 die Sondervorschrift 592 aufgeführt ist. Ferner werden im Abschnitt 1-16 der GGVSEB ...
Stand: 08.08.2014
Dialog: 5066
Ja, in diesem Fall sind die Vorgaben des ADR im vollen Umfang anzuwenden.Dies bedeutet unter anderem:– der Fahrzeugführer muss im Besitz einer gültigen Fahrerschulung nach Abschnitt 8.2.1 sein– die Kennzeichnungsvorschriften sind einzuhalten– orangefarbene Kennzeichnung des Fahrzeugs– Begleitpapiere nach Abschnitt 8.1.2 wie ein Beförderungspapier und schriftliche Weisungen (Unfallmerkblätter ...
Stand: 10.12.2019
Dialog: 42923
die Freistellungen nach Kapitel 1.1.3.6 ADR in Anspruch genommen werden. Bei Anwendung dieser Freistellungen („1000 Punkte Regel“) sind eine Vielzahl von Vorschriften des ADR nicht anzuwenden. So kann u.a. auf die Kennzeichnung mit einer Orangefarbenen Warntafel, ADR Schulung für den Fahrer/in, Schriftliche Weisungen, die sonstige Ausrüstung und persönliche Schutzausrüstung verzichtet werden. Der Mitarbeiter ...
Stand: 25.08.2016
Dialog: 9056
nicht den Vorschriften des ADR, wenn geeignete Massnahmen ergriffen wurden, um mögliche Gefährdungen auszuschliessen. Gefährdungen sind ausgeschlossen, wenn Massnahmen zur Beseitigung der Gefahren der Klassen 1 bis 9 ergriffen wurden." Nähere Erläuterungen zu Unterabschnitt 1.1.3.5 finden Sie in der RSEB unter dem Punkt 1-11."Geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren der Klassen 1 bis 9 sind ergriffen ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20503
Das Versandstück ist zusätzlich zu den Kennzeichnungen für die UN Nummer 2820 mit dem LQ Zeichen nach Unterabschnitt 3.4.7.1 ADR zu kennzeichen. In Abschnitt 3.4.11 ist folgendes nachzulesen:"3.4.11 Verwendung von UmverpackungenFür eine Umverpackung, die in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter enthält, gilt Folgendes:Sofern die für alle in einer Umverpackung enthaltenen gefährlichen ...
Stand: 18.04.2019
Dialog: 42660
. Das bedeutet, dass lediglich Verpackungsvorschriften wie in Abschnitt 3.4.2 und 3.4.3 beschrieben eingehalten werden müssen und die Kennzeichnung wie in Abschnitt 3.4.7 erfolgen muss. Diese Befreiung ist bei Gebinden bis maximal 5 Litern möglich.Weiterhin kann Dichlormethan nach den Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.6 befördert werden. Werden maximal 333 Liter befördert, müssen nicht alle Vorschriften ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6758