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Unterliegt eine Gasflasche (Kältemittel UN 3159), die nach Gebrauch unter Vakuum (restentleert) steht, den Transportbedingungen des ADR?
KomNet Dialog 43789
Stand: 20.06.2023
Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Gefahrguttransport
Frage:
Unterliegt eine Gasflasche (Kältemittel UN 3159), die nach Gebrauch unter Vakuum (restentleert) steht, den Transportbedingungen des ADR?
Antwort:
In Ihrem Fall kann die Freistellung in Zusammenhang mit ungereinigten leeren Verpackungen nach Unterabschnitt 1.1.3.5 des ADR in Anspruch genommen werden. Hier heißt es:
"Ungereinigte leere Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen, die Stoffe der Klassen 2, 3, 4.1, 5.1, 6.1, 8 und 9 enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, wenn geeignete Maßnahmen ergriffen wurden, um mögliche Gefahren auszuschließen. Gefahren sind ausgeschlossen, wenn Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren der Klassen 1 bis 9 ergriffen wurden."
Zu Unterabschnitt 1.1.3.5 wird in den Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) noch ausgeführt:
"1-11 Geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren der Klassen 1 bis 9 sind ergriffen, wenn die Verpackungen z. B.
– keine gefährlichen Dämpfe oder Reste enthalten, die freigesetzt werden können,
– die Verpackungen vollständig entleert sind oder die Restinhalte neutralisiert, gebunden, ausgehärtet, polymerisiert oder chemisch umgesetzt sind,
und, wenn an der Außenseite der Verpackung keine gefährlichen Rückstände anhaften."