Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Unterliegt eine Gasflasche (Kältemittel UN 3159), die nach Gebrauch unter Vakuum (restentleert) steht, den Transportbedingungen des ADR?

KomNet Dialog 43789

Stand: 20.06.2023

Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Gefahrguttransport

Favorit

Frage:

Unterliegt eine Gasflasche (Kältemittel UN 3159), die nach Gebrauch unter Vakuum (restentleert) steht, den Transportbedingungen des ADR?

Antwort:

In Ihrem Fall kann die Freistellung in Zusammenhang mit ungereinigten leeren Verpackungen nach Unterabschnitt 1.1.3.5 des ADR in Anspruch genommen werden. Hier heißt es:

"Ungereinigte leere Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen, die Stoffe der Klassen 2, 3, 4.1, 5.1, 6.1, 8 und 9 enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, wenn geeignete Maßnahmen ergriffen wurden, um mögliche Gefahren auszuschließen. Gefahren sind ausgeschlossen, wenn Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren der Klassen 1 bis 9 ergriffen wurden."


Zu Unterabschnitt 1.1.3.5 wird in den Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) noch ausgeführt:

"1-11 Geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren der Klassen 1 bis 9 sind ergriffen, wenn die Verpackungen z. B.

– keine gefährlichen Dämpfe oder Reste enthalten, die freigesetzt werden können,

– die Verpackungen vollständig entleert sind oder die Restinhalte neutralisiert, gebunden, ausgehärtet, polymerisiert oder chemisch umgesetzt sind,

und, wenn an der Außenseite der Verpackung keine gefährlichen Rückstände anhaften."