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unter denen das "Arbeitsmittel" betrieben werden darf. Dazu ist eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV durchzuführen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich z.B. die folgenden Maßnahmen:- Bestandsaufnahme der Fahrzeuge (Arbeitsmittel) im Betrieb,- Mindestanforderung gemäß StVZO, ggf. spezielle Anforderungen festlegen,- Wartung und mindestens jährliche Prüfung der Fahrzeuge ...
Stand: 08.09.2015
Dialog: 3289
außerhalb des Schneidbereiches und zur Sicherung des Schneidbereichs abhängig vom Baujahr der Maschine.Die Absaugeinrichtung ist wie die Bandsäge ein Arbeitmittel in Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Die Prüfung ist auf Grundlage der BetrSichV durchzuführen. Weitere Ausführungen zur den Prüfungen können Sie den technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS www.baua.de/trbs entnehmen. ...
Stand: 23.04.2018
Dialog: 11950
Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind (§ 3 BetrSichV). Dies ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen. Dazu gehört auch die Prüfung, dass die nachgebauten Schutzgläser einen ausreichenden Schutz gewährleisten.In der Begründung zur Betriebssicherheitsverordnung (Bundesratsdrucksache 400/14) wird diesbzgl. ausgeführt:"Im Rahmen der Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 42850
, dass die Maschine von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu ermitteln, ob die Maschine (Arbeitsmittel) die Anforderungen, die an die Beschaffenheit gestellt werden, entsprechen (siehe § 5 BetrSichV).In jedem Fall ist nach dem Umbau eine Prüfung ...
Stand: 02.01.2024
Dialog: 30882
Für die von Ihnen beschriebenen Arbeitsmittel (LKW und Mobilbagger) hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicheheitsverordnung - BetrSichV- zu erstellen. Dabei sind unter anderem auch die Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitmittel (siehe § 7 BetrSichV) zu berücksichtigen. Je nach Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung der Arbeitsmittel ist entweder die 9 ...
Stand: 15.01.2015
Dialog: 2227
Eine Leiter ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Insbesondere sind hier die Anforderungen nach Anhang 1 Nr. 3.3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern" im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu beachten. Weiterhin ist die TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern" mit einzubeziehen ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42890
auch als „Basisplattform“ oder Lagerbock ist demnach möglich, wenn vorab geprüft wurde, ob die sicherheitstechnischen Anforderungen an solche (neuen) Produkte bei diesem Arbeitsmittel erfüllt sind. Die Aspekte der Prüfung vor Verwendung sollten insbesondere die unter § 9 BetrSichV Genannten sein, insbesondere unter Absatz 1 die Punkte 1 (Standsicherheit), 3 (Tragfähigkeit) und unter Absatz (2) (scharfe Ecken und Kanten ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 43610
– Sicherheit – Prüfungen; Deutsche Fassung EN 280:2013, auch hierin findet sich keine Anforderung, dass zwingend Zweihandsteuerungen für Hubarbeitsbühnen einzusetzen sind.Der Arbeitgeber muss gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i. V. m. dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Hierbei müssen die Arbeitsumgebung und das Arbeitsmittel betrachtet ...
Stand: 25.04.2023
Dialog: 43547
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - i. V. m. § 3 der BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Arbeitsmittel, im vorliegenden Fall für Lastenaufnahmemittel, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen.In die Erstellung ...
Stand: 25.05.2023
Dialog: 26596
Produkte, an denen erhebliche Veränderungen vorgenommen wurden, können als neue Produkte angesehen werden. Sie müssen den Bestimmungen der anwendbaren Richtlinien entsprechen, wenn sie in der Gemeinschaft in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. Im Bereich der Maschinenrichtlinie - MRL - gilt dies auch bei der Herstellung für den Eigenbedarf. Ob eine Maschine wesentlich verändert wu ...
Stand: 02.10.2019
Dialog: 22085
Es ist richtig, dass gemäß den grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs I der Maschinenrichtlinie ein ungewollter Wiederanlauf auch bei den handgeführten Maschinen unzulässig ist.In den die Anforderungen für diese Maschinen konkretisierenden Normen der Reihe DIN EN 62841-1 VDE 0740-1:2016-07 werden diese Punkte der Maschinenrichtlinie nicht immer ausreichend berücksichtigt. Diese Normen ...
Stand: 27.08.2020
Dialog: 12639
Durch die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden keine konkreten Anforderungen mehr beschrieben, die die Maschine erfüllen muss (wie im Anhang 1 der alten BetrSichV). Das Schutzniveau wird durch die Schutzziele der §§ 5-9 BetrSichV definiert und muss dem Stand der Technik entsprechen. Wie es erreicht wird, muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 13.07.2016
Dialog: 24966
Aufgrund § 3 "Grundpflichten des Arbeitgebers" des Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - ist "der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten ...
Stand: 13.02.2013
Dialog: 17915
der geänderten Maschine anzusehen und haben alle Anforderungen der Maschinenverordnung - 9. ProdSV - i. V. m. der Richtlinie 2006/42/EG zu erfüllen.Sollte die Ermittlung keine wesentliche Veränderung ergeben, müssen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverodnung - BetrSichV - sicherstellen, dass Sie Ihren Arbeitnehmern nur Arbeitsmittel bereitstellen, die den Anforderungen in § 7 ...
Stand: 20.05.2014
Dialog: 21144
für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG". In jedem Fall (unabhängig davon, ob eine wesentlich Veränderung vorliegt oder nicht) müssen sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - i. V. m. § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sicherstellen, dass die von Ihnen geänderte Maschine für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist und den Anforderungen des § 5 ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 22193
Die Schlauchpflegeanlage ist eine Maschine i.S. der Maschinenrichtlinie - MRL und ein Arbeitsmittel i. S. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Wenn die Anlage optimiert werden soll, ist vor dem Umbau im Rahmen einer Risikobeurteilung festzulegen, ob der Umbau die Anlage wesentlich verändert (siehe hierzu das Interpretationspapier des BMAS "Wesentliche Veränderung von Maschinen ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 15823
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV relevant. Gemäß § 5 BetrSichV "Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel" hat der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen und verwenden zu lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 26358
. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)). Dabei ist sauberes Differenzieren gefragt. Verbindlich ist nur das Ergebnis: Die Verwendung des Arbeitsmittels muss nach dem Stand der Technik sicher sein (§ 4 (1) Nr. 3 BetrSichV).Dass ein Arbeitsmittel selbst dem Stand der Technik entspricht, ist demnach weder erforderlich noch ausreichend. Der Arbeitgeber muss prüfen, ob unter den konkreten Einsatzbedingungen zusätzliche ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 42617
Im § 2 Abs. 10 der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- wird der Stand der Technik als Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme oder Vorgehensweise zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen gesichert erscheinen lässt, definiert. Hierbei sind vergleichbare Verfahren ...
Stand: 02.08.2023
Dialog: 24486
bereitstellt, hat § 7 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - zu beachten. Hiernach muss er sicherstellen, dass das Förderband den sicherheitstechnischen Anforderungen genügt, die beim erstmaligen Inverkehrbringen einzuhalten waren, aber mindestens den Anforderungen des Anhangs 1.Insbesondere wenn das Förderband bereits vor dem 1.1.1995 erstmalig in Betrieb genommen wurde ist zu prüfen, ob sich aufgrund ...
Stand: 28.06.2013
Dialog: 18859