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KomNet-Wissensdatenbank

Besteht bei neuen Hubarbeitsbühnen eine Verpflichtung zur Installation einer Zweihandsteuerung?

KomNet Dialog 43547

Stand: 25.04.2023

Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Beschaffenheit von Sicherheitseinrichtungen

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Frage:

Bei einem Unfall mit einer Hubarbeitsbühne hat sich der Beschäftigte mit der linken Hand an der Umrandung des Korbes festgehalten und mit der rechten Hand den Korb gesteuert. Dabei ist er dann gegen einen Ast gefahren und hat sich die linke Hand eingequetscht, so dass diese kompliziert verletzt wurde. Im Rahmen der Unfalluntersuchung ist uns aufgefallen, dass sowohl Hubarbeitsbühnen mit Ein- als auch mit Zweihandbedienung existieren. Mich irritiert jedoch, dass auch für neue Geräte scheinbar keine Verpflichtung zur Installation einer Zweihandsteuerung existiert. Habe ich hier richtig recherchiert oder ist Ihnen doch eine Regel bekannt?

Antwort:

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nennt im Anhang I die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen bei der Herstellung von Maschinen. Hierbei müssen die auftretenden Gefährdungen in einer Risikobeurteilung betrachtet werden und geeignete Maßnahmen zur Minderung des Risikos getroffen werden. Zur Minderung des Risikos, welches von einer Gefährdung ausgeht, können verschiedene Maßnahmen getroffen werden. Hierbei ist immer die bestimmungsgemäße Verwendung und vorhersehbare Fehlanwendung zu berücksichtigten.


Eine grundsätzliche Anforderung, dass für Hubarbeitsbühnen Zweihandsteuerung einzusetzen wären, lässt sich aus der Maschinenrichtlinie nicht ableiten.

Einen weiteren Anhaltspunkt bietet die Norm DIN EN 280 Fahrbare Hubarbeitsbühnen – Berechnung – Standsicherheit – Bau – Sicherheit – Prüfungen; Deutsche Fassung EN 280:2013, auch hierin findet sich keine Anforderung, dass zwingend Zweihandsteuerungen für Hubarbeitsbühnen einzusetzen sind.


Der Arbeitgeber muss gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i. V. m. dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Hierbei müssen die Arbeitsumgebung und das Arbeitsmittel betrachtet werden und letztendlich für die vorgesehenen Tätigkeiten das geeignete Arbeitsmittel, hier die Hubarbeitsbühne, ausgewählt werden.

Die DGUV hat diesbezüglich die DGUV Information 208-019 "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen" veröffentlicht, welche an dieser Stelle für Betreiber von Hubarbeitsbühnen interessant seien könnte.


Hinweis:

Normen können kostenpflichtig über den Beuth-Verlag bezogen werden.