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Dürfen in gewerblichen Bereichen handelsübliche Maschinen eingesetzt werden, oder sind nur zugelassene gewerbliche Maschinen erlaubt?

KomNet Dialog 26358

Stand: 14.06.2018

Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Allgemeine Beschaffenheitsanforderungen

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Frage:

Dürfen in gewerblichen Bereichen handelsübliche Maschinen eingesetzt werden, oder sind nur zugelassene gewerbliche Maschinen erlaubt?

Antwort:

Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV relevant. Gemäß § 5 BetrSichV "Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel" hat der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen und verwenden zu lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Arbeitsmittel nur benutzt werden, wenn sie gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung für die vorgesehene Verwendung geeignet sind.


Hier sollte darauf geachtet werden, dass Arbeitsmittel nur entsprechend der Betriebsanleitung des Herstellers verwendet werden.


Sollen also z. B. Haushaltsgeräte im gewerblichen Bereich eingesetzt werden, muss der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der v. g. Aspekte und unter Einbeziehung der Betriebsanleitung des Gerätes prüfen, ob diese für den Einsatz im gewerblichen Bereich geeignet sind.