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Was müssen wir beachten, wenn wir unter einen neu gekauften Hubarbeitstisch ein Untergestell schweißen?
KomNet Dialog 21144
Stand: 20.05.2014
Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Allgemeine Beschaffenheitsanforderungen
Frage:
Wir haben einen Standard-Hubarbeitstisch neu gekauft. Dieser muss aber, um ihn bei uns optimal einsetzen zu können, mit einem Untergestell ergänzt werden. Der Hersteller sieht sich hierzu nicht in der Lage, so etwas herzustellen. Das Untergestell würde auf dem Boden befestigt und der Hubarbeitstisch dauerhaft fest (verschweißt) darauf verbunden werden. Wie könnte hierzu eine sicherheitsgerechte formale Lösung aussehen? Es handelt sich bei unserem Unternehmen um den Bereich Sondermaschinenbau, diese Konstruktion wird an anderer Stelle sicherlich nicht verwendungsfähig sein, weil die eingesetzten und verwendeten Bauteile keinen Standard darstellen.
Antwort:
In diesem Fall wäre zunächst zu ermitteln, ob es sich bei dem Umbau bzw. bei der Erweiterung um eine wesentliche Veränderung der Maschine (hier Standard-Hubarbeitstisch) handelt. Eine Hilfe hierzu bietet Ihnen das Interpretationspapier des BMA und der Länder zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" an.
Sollte die Ermittlung eine wesentlichen Veränderung ergeben, sind Sie als Hersteller der geänderten Maschine anzusehen und haben alle Anforderungen der Maschinenverordnung - 9. ProdSV - i. V. m. der Richtlinie 2006/42/EG zu erfüllen.
Sollte die Ermittlung keine wesentliche Veränderung ergeben, müssen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverodnung - BetrSichV - sicherstellen, dass Sie Ihren Arbeitnehmern nur Arbeitsmittel bereitstellen, die den Anforderungen in § 7 BetrSichV genügen. Hier also mindestens dem Anhang 1 der BetrSichV entsprechen.