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wird. Diese Aufbauart hat aber Einfluss auf die Sicherheit (Tragfähigkeit des Trägers, Endschalter zum Stoppen). Insofern kann die Vorgehensweise des Herstellers, die Laufkatze als unvollständige Maschine in Verkehr zu bringen, nachvollzogen werden.Es sollte darauf hingewiesen werden, dass Sie oder der Errichterbetrieb zum Hersteller der resultierenden Maschine wird, wenn diese unvollständige Maschine ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 42598
, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder unvollständige Maschine in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet; j) "Bevollmächtigter" jede in der Gemeinschaft ansässige natürliche oder juristische Person, die vom Hersteller schriftlich dazu bevollmächtigt wurde, in seinem Namen alle oder einen Teil der Pflichten und Formalitäten zu erfüllen, die mit dieser Richtlinie verbunden ...
Stand: 09.05.2024
Dialog: 16175
Da die Maschine bereits 1982 in Verkehr gebracht wurde, handelt es sich bei einer erneuten Inbetriebnahme nicht um ein neues Inverkehrbringen. Gemäß § 2 Nr. 15 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist Inverkehrbringen die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt. Dies gilt allerdings nur für Produkte, die innerhalb der EU in Verkehr gebracht wurden. Werden gebrauchte Produkte ...
Stand: 15.08.2022
Dialog: 43598
Da Sie eine unvollständige Maschine in den Verkehr bringen, gilt zunächst einmal Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42 EG (Maschinenrichtlinie). Dort wird dann auf den Artikel 13 der Maschinenrichtlinie verwiesen. Dieser beschreibt das Verfahren für unvollständige Maschinen:"(1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42977
raten dringend davon ab, eine Maschine ohne die erforderliche Kennzeichnung und Bescheinigung in den Verkehr zu bringen oder in Betrieb zu nehmen.Auf die Informationen der BGHM möchten wir hinweisen. ...
Stand: 07.05.2022
Dialog: 5364
Einem Betrieb ist es nicht verboten, Paletten selber zu bauen.Bei Paletten handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Beschaffenheitsanforderungen an Arbeitsmittel nach §§ 4 - 6 und §§ 8 - 10 sowie Anhang 1 der BetrSichV sind einzuhalten. Die an Paletten zu stellenden Anforderungen werden z. B. bei der European Pallet Association e.V. (EPAL) beschr ...
Stand: 30.04.2025
Dialog: 18685
nicht in Verkehr gebracht, weil sie bzw. es nicht vom Hersteller für eine andere Person bereitgestellt, sondern vom Hersteller selbst verwendet wird. Allerdings muss eine derartige Maschine dieser Verordnung entsprechen, bevor sie in Betrieb genommen wird."Der Artikel 3 „Begriffsbestimmungen" der Verordnung (EU) 2023/1230 umfasst die folgende Definition des Begriffs „Hersteller“:„18. „Hersteller“ bezeichnet ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 44092
Die Richtlinie 2010/35/EU ist mit der „Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV)“ vom 29.11.2011 in nationales Recht übernommen worden. Demnach dürfen die nach diesen Vorschriften mit der PI-Kennzeichnung versehenen Druckgeräte in Deutschland verwendet und auch wieder befüllt werden. Dies betrifft auch Flaschen, die Luft enthalten. Zum Tauchen dürfen diese Flaschen aber nicht verwendet werden.An ...
Stand: 11.05.2012
Dialog: 16211
Nein, solange die Maschine im Rahmen des Umzugs nicht wesentlich geändert wird, fällt die Maschine auch nach dem Umzug weiterhin nur unter die Betreibervorschriften (in Deutschland ist das z. B. die Betriebssicherheitsverordnung).Dennoch gibt es aber auch in Tschechien vermutlich eine Nachrüstungspflicht für Altmaschinen auf den Stand der Technik. Das müssen Sie prüfen. ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43015
Fertig konfektionierte Verlängerungskabel benötigen eine CE-Kennzeichnung nach der Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie). Einzeln in Verkehr gebrachte Haushaltssteckvorrichtungen (z.B. Stecker, Steckdosen für den häuslichen Gebrauch) sind allerdings von der Richtlinie ausgenommen.Auf den Leitfaden zur Niederspannungsrichtlinie weisen wir hin. ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 43591
in Papierform) am Produkt erfolgen (zum Beispiel OLG Frankfurt, Urteil vom 28.2.2020 – 6 U 181/17, Randnummer 51 – juris)."Im dortigen Verweis auf das Urteil 6 U 181/17 vom 28.2.2020 wird wohl auf folgende Ausführung abgehoben:"3. Die Klägerin hat gegen den Beklagten auch einen Anspruch auf Unterlassung aus §§ 3, 3a, 8 I UWG i.V.m. § 3 IV ProdSG, das Produkt in den Verkehr zu bringen, ohne ...
Stand: 13.01.2022
Dialog: 17995
Sollte nur ein Gerät hergestellt worden sein, das vor Ablauf der 10 Jahre verschrottet worden ist, muss die Konformitätserklärung nicht aufbewahrt werden. Sollten allerdings mehrere dieser Geräte hergestellt worden sein und sich evtl. noch auf dem Markt befinden, muss die Konformitätserklärung weiterhin so lange aufbewahrt werden bis die Frist endet. ...
Stand: 20.02.2015
Dialog: 23163
bei allen Maßnahmen zur Abwendung von Risiken zusammen, die mit den Produkten verbunden sind, die er in den Verkehr gebracht hat.“Der § 79 der ATEX-Leitlinien zur Richtlinie 2014/34/EU (3. Ausgabe vom Mai 2020) konkretisiert den Artikel 6 Absatz 8 der Richtlinie 2014/34/EU und die Amtssprachen der Europäischen Union. ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 9057
Wird eine Maschine in der EU in den Verkehr gebracht, müssen alle Voraussetzungen der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) erfüllt sein. Ist eine der Voraussetzungen die EG-Baumusterprüfung, so gilt das auch hierfür. Unter dem Inverkehrbringen ist hierbei die erstmalige Bereitstellung auf dem Markt zu verstehen, z .B. wenn die Maschine vom Hersteller dem Kunden zur Benutzung übergeben ...
Stand: 30.11.2016
Dialog: 27998
Die Hersteller von Maschinen sind verpflichtet, im Rahmen der EU-Maschinenrichtlinie bzw. der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung), in der Betriebsanleitung Angaben zum Schwingungskennwert einer Maschine zu machen. Dieser Wert ist jedoch nicht gleichzusetzen mit Grenzwerten (Tages-Vibrationsexpositionswerte) aus der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, da wicht ...
Stand: 12.06.2023
Dialog: 43796
In der Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG – MRL) ist geregelt, wie sich unvollständige Maschinen von Maschinen unterscheiden:Eine unvollständige Maschine ist eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich allein aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Sie ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zus ...
Stand: 11.02.2015
Dialog: 23065
die Erstellung der Bedienungs- und Montageanleitung, Erstellung der technischen Unterlagen, Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens, Erstellung der Konformitätserklärung, Anbringung der Hersteller- und CE-Kennzeichnung.Grundsätzlich ist es möglich auch Kleinserien gesetzeskonform auf den Markt zu bringen. Der Aufwand der hierfür erforderlich ist, hängt natürlich stark von der technischen ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 43265
. a. nur solche Paletten auf den Markt zu bringen, die den vorgesehenen Anforderungen nach § 3 "Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt" Absatz 2 des ProdSG genügen, wenn diese bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden. Bei der Beurteilung, ob ein Produkt (hier Palette) der Anforderung entspricht ...
Stand: 29.10.2014
Dialog: 22171
1) Der Anhang V der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG bezeichnet beispielhaft Sicherheitsbauteile im Sinne Art. 2 c) der RL 2006/42/EG. Hierbei handelt es sich um Sicherheitsbauteile die gesondert, also ohne die Werkzeugmaschine, in den Verkehr gebracht werden.Bei den unter Nr. 6 Anhang V genannten Systemen handelt es sich um Geräte, die die von einer Maschine oder der von ihr verwendeten ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 12432
Grundsätzlich dürfen ältere Maschinen, für die zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens noch keine Pflicht für die Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung bestand, weiterbetrieben oder erneut in Verkehr gebracht werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert aber für diese Altmaschinen, dass sie entsprechend § 5 BetrSichV den für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28938