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Was ist zu beachten, wenn selbstgefertigte, nicht genormte Paletten für die Lagerung von speziellen Gütern, in den innerbetrieblichen Verkehr gebracht werden?

KomNet Dialog 18685

Stand: 06.06.2013

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Inverkehrbringen

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Frage:

Was ist zu beachten, wenn selbstgefertigte, nicht genormte Paletten für die Lagerung von speziellen Gütern, in den innerbetrieblichen Verkehr gebracht werden?

Antwort:

Einem Betrieb ist es nicht verboten, Paletten selber zu bauen.

Bei Paletten handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Arbeitsmittel müssen den im § 7 BetrSichV genannten Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitsmittel entsprechen. Die an Paletten zu stellenden Anforderungen werden z. B. hier beschrieben.