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Benötige ich als Lampen-Designer ein CE Zeichen auf meinen Unikaten und für jede Lampe eine Konformitätserklärung?

KomNet Dialog 43265

Stand: 26.08.2020

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Inverkehrbringen

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Frage:

Ich wollte mich mit selbstgebauten Lampen als Designer selbstständig mit einem Kleingewerbe machen. Das Problem ist bei mir aber, dass ich nur Kleinstserien anbieten möchte. Also max 6 oder 8 Lampen einer eigens kreierten Serie. Für die Fassung, die Kabel und Schalter würde ich nur geprüfte Teile kaufen. Benötige ich trotzdem ein CE Zeichen auf meinen Unikaten und für jede Lampe eine Konformitätserklärung? Ist dies überhaupt möglich?

Antwort:

Für die Bereitstellung von Leuchten, im Rahmen einer Geschäftstätigkeit, auf dem Markt (Verkauf, Vermieten, Verschenken, etc.) ist das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sowie die erste Verordnung zum ProdSG (1. ProdSV) anzuwenden. Die 1. ProdSV dient zur Umsetzung der Niederspannungsrichtlinie (RL 2014/35/EU) in nationales Recht. Diese Vorschriften befassen sich mit der Sicherheit von Produkten, darüber hinaus gibt es weitere Vorschriften zur Regelung anderer Rechtsbereiche, wie z.B.: EMV-Verträglichkeit, RoHS (Restriction of Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment)“.


Im Bereich des ProdSG gibt es keine Ausnahmen für Kleinst-Serien oder Einzelstücke. Das bedeutet, jede Leuchte muss die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie erfüllen. Hierzu zählen im wesentlichen die Erstellung der Bedienungs- und Montageanleitung, Erstellung der technischen Unterlagen, Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens, Erstellung der Konformitätserklärung, Anbringung der Hersteller- und CE-Kennzeichnung.


Grundsätzlich ist es möglich auch Kleinserien gesetzeskonform auf den Markt zu bringen. Der Aufwand der hierfür erforderlich ist, hängt natürlich stark von der technischen Ausgestaltung der Leuchten ab. Beispielsweise würde die Anwendung einer harmonisierten Norm, sofern das möglich ist, den Aufwand für das Konformitätsbewertungsverfahrens erheblich verringern.


Auf die DIN EN 60598-1 - Leuchten: Allgemeine Anforderungen und Prüfungen weisen wir hin.