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Muss bei der Verlagerung einer 1991 selbstgebauten Maschine zu einem Unternehmensstandort in Tschechien für diese Maschine eine Konformitätserklärung (CE) erstellt werden?
KomNet Dialog 43015
Stand: 23.01.2020
Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Konformitätserklärung, Einbauerklärung
Frage:
Eine Maschine, die 1991 als Eigenbau erstmalig in Verkehr gebracht wurde, soll konzernintern von unserem deutschen Standort zu einem Standort nach Tschechien verlagert werden. Muss aufgrund der Verlagerung für diese Maschine eine Konformitätserklärung (CE) erstellt werden?
Antwort:
Nein, solange die Maschine im Rahmen des Umzugs nicht wesentlich geändert wird, fällt die Maschine auch nach dem Umzug weiterhin nur unter die Betreibervorschriften (in Deutschland ist das z. B. die Betriebssicherheitsverordnung).
Dennoch gibt es aber auch in Tschechien vermutlich eine Nachrüstungspflicht für Altmaschinen auf den Stand der Technik. Das müssen Sie prüfen.