Ergebnisse 1 bis 20 von 38 Treffern
Einem Betrieb ist es nicht verboten, Paletten selber zu bauen.Bei Paletten handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Beschaffenheitsanforderungen an Arbeitsmittel nach §§ 4 - 6 und §§ 8 - 10 sowie Anhang 1 der BetrSichV sind einzuhalten. Die an Paletten zu stellenden Anforderungen werden z. B. bei der European Pallet Association e.V. (EPAL) beschr ...
Stand: 30.04.2025
Dialog: 18685
Die Richtlinie 2010/35/EU ist mit der „Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV)“ vom 29.11.2011 in nationales Recht übernommen worden. Demnach dürfen die nach diesen Vorschriften mit der PI-Kennzeichnung versehenen Druckgeräte in Deutschland verwendet und auch wieder befüllt werden. Dies betrifft auch Flaschen, die Luft enthalten. Zum Tauchen dürfen diese Flaschen aber nicht verwendet werden.An ...
Stand: 11.05.2012
Dialog: 16211
Nein, solange die Maschine im Rahmen des Umzugs nicht wesentlich geändert wird, fällt die Maschine auch nach dem Umzug weiterhin nur unter die Betreibervorschriften (in Deutschland ist das z. B. die Betriebssicherheitsverordnung).Dennoch gibt es aber auch in Tschechien vermutlich eine Nachrüstungspflicht für Altmaschinen auf den Stand der Technik. Das müssen Sie prüfen. ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43015
Ausrüstung kein Werkzeug ist." (Hervorhebung durch KomNet) Die Laufkatze wird nicht an einer Maschine, sondern einem baulichen Element, dem Träger, angebracht. Daher kann diese Definition nicht erfüllt werden.Wenn der Hersteller die Laufkatze als unvollständige Maschine in Verkehr bringt, trägt er damit wahrscheinlich dem Umstand Rechnung, dass er nicht wissen kann, wie diese beim Anwender aufgebaut ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 42598
Fertig konfektionierte Verlängerungskabel benötigen eine CE-Kennzeichnung nach der Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie). Einzeln in Verkehr gebrachte Haushaltssteckvorrichtungen (z.B. Stecker, Steckdosen für den häuslichen Gebrauch) sind allerdings von der Richtlinie ausgenommen.Auf den Leitfaden zur Niederspannungsrichtlinie weisen wir hin. ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 43591
Sollte nur ein Gerät hergestellt worden sein, das vor Ablauf der 10 Jahre verschrottet worden ist, muss die Konformitätserklärung nicht aufbewahrt werden. Sollten allerdings mehrere dieser Geräte hergestellt worden sein und sich evtl. noch auf dem Markt befinden, muss die Konformitätserklärung weiterhin so lange aufbewahrt werden bis die Frist endet. ...
Stand: 20.02.2015
Dialog: 23163
Da die Maschine bereits 1982 in Verkehr gebracht wurde, handelt es sich bei einer erneuten Inbetriebnahme nicht um ein neues Inverkehrbringen. Gemäß § 2 Nr. 15 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist Inverkehrbringen die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt. Dies gilt allerdings nur für Produkte, die innerhalb der EU in Verkehr gebracht wurden. Werden gebrauchte Produkte ...
Stand: 15.08.2022
Dialog: 43598
Wird eine Maschine in der EU in den Verkehr gebracht, müssen alle Voraussetzungen der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) erfüllt sein. Ist eine der Voraussetzungen die EG-Baumusterprüfung, so gilt das auch hierfür. Unter dem Inverkehrbringen ist hierbei die erstmalige Bereitstellung auf dem Markt zu verstehen, z .B. wenn die Maschine vom Hersteller dem Kunden zur Benutzung übergeben ...
Stand: 30.11.2016
Dialog: 27998
bei allen Maßnahmen zur Abwendung von Risiken zusammen, die mit den Produkten verbunden sind, die er in den Verkehr gebracht hat.“Der § 79 der ATEX-Leitlinien zur Richtlinie 2014/34/EU (3. Ausgabe vom Mai 2020) konkretisiert den Artikel 6 Absatz 8 der Richtlinie 2014/34/EU und die Amtssprachen der Europäischen Union. ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 9057
dieser Verordnung übereinstimmt.Wer eine Maschine oder ein Sicherheitsbauteil vorsätzlich oder fahrlässig ohne EG-Konformitätserklärung oder CE-Kennzeichnung in den Verkehr bringt, handelt ordnungswidrig (§ 8 Nr. 9 ProdSV)Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro geahndet werden (vgl. § 39 Abs. 2 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)).Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel ...
Stand: 07.05.2022
Dialog: 5364
Die Hersteller von Maschinen sind verpflichtet, im Rahmen der EU-Maschinenrichtlinie bzw. der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung), in der Betriebsanleitung Angaben zum Schwingungskennwert einer Maschine zu machen. Dieser Wert ist jedoch nicht gleichzusetzen mit Grenzwerten (Tages-Vibrationsexpositionswerte) aus der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, da wicht ...
Stand: 12.06.2023
Dialog: 43796
In der Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG – MRL) ist geregelt, wie sich unvollständige Maschinen von Maschinen unterscheiden:Eine unvollständige Maschine ist eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich allein aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Sie ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zus ...
Stand: 11.02.2015
Dialog: 23065
, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder unvollständige Maschine in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet; j) "Bevollmächtigter" jede in der Gemeinschaft ansässige natürliche oder juristische Person, die vom Hersteller schriftlich dazu bevollmächtigt wurde, in seinem Namen alle oder einen Teil der Pflichten und Formalitäten zu erfüllen, die mit dieser Richtlinie verbunden ...
Stand: 09.05.2024
Dialog: 16175
1) Der Anhang V der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG bezeichnet beispielhaft Sicherheitsbauteile im Sinne Art. 2 c) der RL 2006/42/EG. Hierbei handelt es sich um Sicherheitsbauteile die gesondert, also ohne die Werkzeugmaschine, in den Verkehr gebracht werden.Bei den unter Nr. 6 Anhang V genannten Systemen handelt es sich um Geräte, die die von einer Maschine oder der von ihr verwendeten ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 12432
Grundsätzlich dürfen ältere Maschinen, für die zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens noch keine Pflicht für die Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung bestand, weiterbetrieben oder erneut in Verkehr gebracht werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert aber für diese Altmaschinen, dass sie entsprechend § 5 BetrSichV den für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28938
aus dem Maschinenrecht für dieses Produkt erfüllt hat, bevor er sein Produkt in den Verkehr bringt.Im Anhang II der RL 2006/42/EG ist festgelegt, dass für die Abfassung der Konformitätserklärung sowie der Übersetzungen die gleichen Bedingungen gelten wie für die Betriebsanleitung einer Maschine (siehe Anhang I Nummer 1.7.4.1 Buchstaben a und b). Somit hat der Hersteller dieses Lastaufnahmemittels dafür zu sorgen ...
Stand: 15.01.2020
Dialog: 42999
und die zugehörigen Wärmetauscher sind den Geräten gleichgestellt;b) „Ausrüstungen“ Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen sowie Baugruppen — mit Ausnahme von Gas-Gebläsebrennern und ihren zugehörigen Wärmetauschern —, die für gewerbliche Zwecke gesondert in den Verkehr gebracht werden und in eine Gasverbrauchseinrichtung eingebaut oder zu einer solchen zusammengebaut werden sollen;"Alle anderen ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 42706
der Maschinenrichtlinie entsprechen muss, bevor sie in Verkehr gebracht oder – wie in diesem Fall – erstmals verwendet wird. Bei unvollständigen Maschinen kann das nicht gänzlich der Fall sein.Nach der Schilderung scheint es so zu sein, dass der Rollwagen als unvollständige Maschine betrachtet werden kann, da im Schaltschrank nicht nur die reine Energieversorgung, sondern auch Steuerungs- und Regeltechnik verbaut ...
Stand: 06.02.2022
Dialog: 43632
Grundsätzlich fällt ein Metallgestell ohne bewegliche Teile nicht in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ob ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Maschinenrichtlinie durchgeführt werden muss, hängt davon ab, wie der elektrische Seilzug in Verkehr gebracht wird; als vollständige Maschine mit Konformitätserklärung oder als unvollständige Maschine ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43308
Da Sie eine unvollständige Maschine in den Verkehr bringen, gilt zunächst einmal Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42 EG (Maschinenrichtlinie). Dort wird dann auf den Artikel 13 der Maschinenrichtlinie verwiesen. Dieser beschreibt das Verfahren für unvollständige Maschinen:"(1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42977