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Darf ein Lastaufnahmemittel mit einer spanischen Konformitätserklärung in Deutschland eingesetzt werden?

KomNet Dialog 42999

Stand: 15.01.2020

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Konformitätserklärung, Einbauerklärung

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Frage:

Darf ein Lastaufnahmemittel mit einer CE Kennzeichnung und Berechnungen aus dem europäischem Ausland in Deutschland eingesetzt werden? Die Konformitätsbescheinigung ist auf Spanisch.

Antwort:

Lastaufnahmemittel sind dem Anwendungsbereich der Maschinenverordnung zugeordnet (siehe § 1 Abs. 1 der Maschinenverordnung - 9. ProdSV). Diese Verordnung setzt die Europäische Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG) in deutsches Recht um.

Somit sind Lastaufnahmemitten mit einem CE-Kennzeichen zu versehen, mit dem der Hersteller dieses Produktes bescheinigt, dass er alle einschlägigen Anforderungen aus dem Maschinenrecht für dieses Produkt erfüllt hat, bevor er sein Produkt in den Verkehr bringt.


Im Anhang II der RL 2006/42/EG ist festgelegt, dass für die Abfassung der Konformitätserklärung sowie der Übersetzungen die gleichen Bedingungen gelten wie für die Betriebsanleitung einer Maschine (siehe Anhang I Nummer 1.7.4.1 Buchstaben a und b). Somit hat der Hersteller dieses Lastaufnahmemittels dafür zu sorgen, dass die Konformitätserklärung in der entsprechenden Landessprache (also in deutscher Sprache) abgefasst ist.