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KomNet-Wissensdatenbank

Gibt es Vorschriften für Alu-Regale?

KomNet Dialog 44161

Stand: 21.07.2025

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Inverkehrbringen

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Frage:

Bei uns in der Firma tauchen immer mehr selbst designte, teilweise rollbare, Regale auf. Diese kann man auf Onlineplattformen aus Aluminiumprofilen, Platten und anderen Teilen selbst konfigurieren. Diese kommen als Bausatz an und müssen hier dann zusammengeschraubt werden. Nach meinem Wissen ist der Konstrukteur eines solchen Regals auch für die Sicherheit (Tragkraft, Stabilität usw.) zuständig. Gibt es Normen/Vorschriften für diese Art von Regalen? Die DIN EN 15 635 ist gemäß Titel für Stahlregale und hier nicht anwendbar. Wie sieht es mit Kennzeichnung und Prüfung der Regale aus? Welche Dokumente müssen erstellt werden, ehe sie eingesetzt werden? Die Anbieter haften nur für die Qualität der Einzelteile, nicht für die Gesamtkonstruktion. Mehr konnten (wollten?) die Anbieter auf Nachfrage nicht sagen. Ich hoffe hier kann jemand etwas Klarheit in die Sachen bringen.

Antwort:

Die Grundlage für die Bau- und Ausrüstungsbestimmungen von Regalen ist das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). In den Normen DIN EN 15512 und DIN EN 15635 werden die Anforderungen an diese Arbeitsmittel konkretisiert.

Für kraftbetriebene Regale müssen zusätzlich die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eingehalten werden.


Da uns die genannten Normen DIN EN 15512 und DIN EN 15635 leider nicht vorliegen, können wir hierzu keine Auskunft geben.

Die DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger" enthält im Abschnitt 3 die zu beachtenden rechtlichen Grundlagen.

Der Abschnitt 3 „Rechtliche Grundlagen" ist insbesondere im Hinblick auf den Eigenbau von Regalen (Herstellerpflichten) zu beachten. Wir weisen auf den Abschnitt 4 „Bau und Ausrüstung" hin.

Zudem liefert Ihnen die DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“ einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen im Abschnitt 1 sowie über die Vorschriften und Regeln im Anhang.

Der Anhang weist unter 4. Normen/VDE-Bestimmungen entsprechende Normen auf.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Lagereinrichtungen" der BGHM und in der FAQ-Liste zu Lagereinrichtungen und Ladungsträger, siehe Frage 15 „Unter welchen Vorrausetzungen dürfen Betriebe selbst hergestellte Lagereinrichtungen und -träger betrieblich nutzen?", der DGUV, Fachbereich Handel und Logistik, Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik.


Darüber hinaus können sich weitere Anforderungen aus dem Bauprodukterecht und Bauordnungsrecht ergeben.