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Die Sprachfassung und die Kennzeichnung der Konformitätserklärung folgt grundsätzlich den gleichen Anforderungen, die an die Betriebsanleitung gestellt werden. Hiernach muss eindeutig erkennbar sein, welche Fassung das Original ist und welche Fassungen die Übersetzungen sind, um z. B. in Zweifelsfällen ggf. Übertragungs- und Übersetzungsfehler etc. erkennen zu können. Ergibt sich nicht eindeutig u ...
Stand: 07.09.2015
Dialog: 24704
Bei einem klassischen Folienmesser (Handmesser, keine automatische Schneidmaschine) ist nach unserer Auffassung eine CE- Kennzeichnung unzulässig. Bezogen auf Sicherheitshinweise ist § 3 Absatz 2 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zu berücksichtigen."(2) Ein Produkt darf, sofern es nicht Absatz 1 unterliegt, nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer ...
Stand: 05.02.2022
Dialog: 43631
. Diesen Erläuterungen ist zu entnehmen, dass ein Behälter, der mit Kranösen für Hebevorgänge ausgestattet ist und für Transport und Lagerung von Gütern genutzt wird, kein Lastaufnahmemittel im Sinne der Maschinenrichtlinie ist. Eine Zuordnung der in der Frage genannten Stapelrungen können wir nicht vornehmen, da uns keine näheren Informationen über diese Arbeitsmittel vorliegen. Die erforderliche ...
Stand: 17.03.2021
Dialog: 13458
, sind die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Die Definition unvollständiger Maschinen findet sich in der Maschinenrichtlinie unter Art. 2 "g) „unvollständige Maschine" eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Ein Antriebssystem stellt eine unvollständige Maschine dar. Eine unvollständige Maschine ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 13858
Die von Ihnen beschriebenen Transportboxen/-gestelle benötigen keine Konformitätserklärung. Nachweise über ausreichende Dimensionierung, z.B. von Anschlagpunkten, der Konstruktion als Ganzes, der Flaschenhalterungen sowie sonstiger Halterungen, außerdem der Schweißnähte, Qualifikation des Schweißers, die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung und ggf ...
Stand: 22.12.2024
Dialog: 28160
und importiert.Eine Nachzertifizierung (z. B. 10 Jahre später durch den Betreiber, wie so oft üblich) gibt das gesamte Regelwerk der CE-Kennzeichnung nicht her! Eine Nachzertifizierung ist an keiner Stelle vorgesehen und aufgrund zahlreicher Probleme in der Regel auch nicht sauber möglich. Die Erfahrung zeigt, dass eine "Nachzertifizierung" von den Behörden auch nicht unbtedingt akzeptiert wird. Abgesehen ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 42367
In der Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG – MRL) ist geregelt, wie sich unvollständige Maschinen von Maschinen unterscheiden:Eine unvollständige Maschine ist eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich allein aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Sie ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen ...
Stand: 11.02.2015
Dialog: 23065
der Maschinenrichtlinie. Eine Konformitätserklärung und ein CE Zeichen darf dafür nicht ausgestellt werden, da ein Palettenregal unter keine Verordnung fällt, die eine solche Kennzeichnung fordert.Ggf. kommt für das Palettenregal eine Kennzeichnung mit dem GS-Zeichen in Betracht. Nähere Informationen dazu werden u.a. von der DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung angeboten.Hinweis:KomNet hat Ihre Anfrage ...
Stand: 26.02.2024
Dialog: 10614
sind in der Maschinenrichtlinie nicht definiert."Unvollständige Maschinen" sind im Artikel 2g) Rl 2006/42/EG wie folgt definiert:„...unvollständige Maschine“ eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Ein Antriebssystem stellt eine unvollständige Maschine dar. Eine unvollständige Maschine ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 11475
es grundsätzlich keine Ausnahmemöglichkeit. ...
Stand: 14.09.2017
Dialog: 30197
dieser nicht im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, der Name und die Kontaktanschrift des Bevollmächtigten oder des Einführers und- eindeutige Kennzeichnungen zur Identifikation des Verbraucherproduktsanzubringen.Weitere Kennzeichnungsvorgaben ergeben sich nicht aus diesen Vorschriften. Auch gibt es für Schlüsselbänder keine zusätzlichen Auflagen.Jedoch sind den LASI-Leitlinien zum Geräte ...
Stand: 25.07.2018
Dialog: 16709
Schlussfolgerung gezogen:"Veränderungen an einer Maschine/Gesamtheit von Maschinen können folgende Auswirkungen haben: 1. Die Maschine ist auch nach der Veränderung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen sicher. -> Es liegt keine wesentliche Veränderung vor. 2. Die Maschine ist nach der Veränderung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr sicher. Die neue Gefährdung oder das erhöhte Risiko können durch einfache ...
Stand: 29.06.2015
Dialog: 24183
Es ist das in Anhang II der Verordnung 765/2008 dargestellte Logo zu verwenden. In Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung 765/2008 ist folgendes nachzulesen:"Die CE-Kennzeichnung gemäß Anhang II wird nur auf Produkten angebracht, für die spezifische Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft deren Anbringung vorschreiben, und wird auf keinem anderen Produkt angebracht."In Absatz 5 ist noch ...
Stand: 04.12.2018
Dialog: 42503
für das Produkt in deutscher Sprache mitzuliefern, sofern in den Rechtsverordnungen nach § 8 keine anderen Regelungen vorgesehen sind." (§3 (4) ProdSG).In der 1. ProdSV [Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über elektrische Betriebsmittel - 1. ProdSV] wird diese Anforderung in §8 (3) wie folgt konkretisiert:"Der Hersteller hat dafür zu sorgen, dass dem elektrischen Betriebsmittel ...
Stand: 31.01.2022
Dialog: 3595
an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist. Weitere Informationen finden Sie im "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG". Die Zusatzgwichte fallen nicht unter die MRL und sind daher auch nicht mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen. Hinweis: Die Zusatzgewichte müssen für das Fahrzeug geeignet sein. Dazu sind die Angaben gemäß ...
Stand: 29.10.2014
Dialog: 22173
Grundsätzlich dürfen ältere Maschinen, für die zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens noch keine Pflicht für die Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung bestand, weiterbetrieben oder erneut in Verkehr gebracht werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert aber für diese Altmaschinen, dass sie entsprechend § 5 BetrSichV den für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28938
(wenn möglich) sicher verhindert werden. Hierzu kann auf umfangreiche Normen zurückgegriffen werden. Auch wenn möglicherweise keine spezielle Produktnorm für ihre Maschine vorhanden ist, können Grundnormen eine Hilfe darstellen. Da ggf. die Gefahren der hier zu betrachtenden Maschine mit Gefahren von automatisch arbeitenden Pressen vergleichbar sind, können natürlich auch Produktnormen für Pressen angewendet ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 24447
mit einer Einbauerklärung.Handelt es sich bei dem Seilzug um eine vollständige Maschine, muss kein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden. Das Gestell und der Seilzug werden nach den Vorgaben des Seilzugherstellers zusammengebaut. Handelt es sich bei dem Seilzug um eine unvollständige Maschine, wird durch das Zusammenfügen von Seilzug und Gestell eine vollständige Maschine hergestellt. Für diese neue Maschine muss ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43308
, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern, sofern in den Rechtsverordnungen nach § 8 keine anderen Regelungen vorgesehen sind.) und § 6 Absatz 1 1. Satz (Der Hersteller, sein Bevollmächtigter und der Einführer haben jeweils im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit bei der Bereitstellung eines Verbraucherprodukts auf dem Markt sicherzustellen, dass der Verwender ...
Stand: 03.08.2020
Dialog: 43238
Das EU-Recht ist für Endverbraucher "etwas" unübersichtlich. Die formal richtige Sichtweise ergibt sich aus der folgenden Darstellung der Rechtslage: Bei der Bereitstellung von betriebsfertigen Leuchten auf den Märkten des Europäischen Wirtschaftsraumes, die u.a. zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1.000 V für Wechselstrom vorgesehen sind, müssen die Anforderungen der Richtlini ...
Stand: 24.01.2016
Dialog: 25089